Schlampigkeitsfehler beim neuen Integrationsgesetz

Neuer Entwurf ist unzureichend

Sebastian Kurz, Integration
Bildquelle: flickr.com, Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, Außenminister Kurz, Überreichung der „Liese Prokop-Stipendien“. (CC BY 2.0) https://www.flickr.com/photos/minoritenplatz8/15273046228

Das Ressort von Sebastian Kurz hat ein neues Integrationsgesetz vorgelegt. Der Entwurf ist jedoch lückenhaft und unzureichend. In dem neuen Gesetz will man erstmals definieren, von welchen Werten man in Österreich eigentlich spricht. Damit ist Kurz mit seinem Versuch vorerst gescheitert.

Es wurde ein Integrationsgesetz mit 26 Paragrafen vorgelegt. Die Ansätze sind durchaus vernünftig. Doch Integration zu fordern ist einfach – viel schwerer tut sich der Minister aber damit zu erklären, was Integration eigentlich ist.

Verfassungsdienst durchkreuzt Pläne

Der Verfassungsdienst des Bundeskanzlers hat die Pläne von Sebastian Kurz durchkreuzt. In einer Stellungnahme heißt es gegenüber der Neuen Züricher Zeitung :

Unklar erscheint, was unter den in Abs. 2 genannten „vertieften elementaren Kenntnissen der deutschen Sprache“ zu verstehen sein soll, scheint doch – bei einem Verständnis von „elementar“ im Sinne von „grundlegend“- ein Widerspruch zu „vertieft“ vorzuliegen.

Das Integrationsministerium hat mit dem Integrationsjahrgesetz noch ein zweites Gesetz in der Begutachtung. Dieses regelt in Teilen dasselbe wie das neu vorgelegte Integrationsgesetz. Wie die beiden Gesetze zueinander stehen, ist jedoch noch völlig unklar.

Widersprüchliche Formulierungen

„Österreichs liberal-demokratisches Staatswesen beruht auf Werten und Prinzipien, die nicht zur Disposition stehen“, heißt es in einem Paragrafen. Man wollte sich offensichtlich am deutschen Begriff der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ anlehnen, aber aber das Wort „freiheitlich“ nicht verwenden.

Es werden zudem widersprüchliche und uneinheitliche Formulierungen vom Bundesverfassungsdienst kritisiert. Ein Beispiel hierfür ist, dass es einmal eine „Einforderung“ der Integration gibt und in einer anderen Formulierung von „Pflicht“ geredet wird. Dies sind rechtlich zwei verschiedene Formulierungen.

Keine Konsequenzen für Missachtung?

Im neuen Gesetz wird ein Integrationsbeitrag verlangt. „Jeder einzelnen Person in Österreich im Rahmen ihrer Möglichkeiten“, heißt es in einem Satz. Was und wen Minister Kurz damit aber genau meint, ist nicht klar.

Nach § 4 Abs. 1 hat der Bund Deutschkurse „zu fördern“; nach § 4 Abs. 2 haben die genannten Bundesminister Deutschkursmaßnahmen „zur Verfügung zu stellen“; nach § 5 Abs. 1 hat der genannte Bundesminister Werte- und Orientierungskurse „anzubieten“.

Sofern gleiches gemeint ist, sollte die Terminologie vereinheitlicht werden; andernfalls sollte klargestellt werden, worin die Unterschiede liegen sollen.

Eine Rechtssprache in dem Gesetzesentwurf fehlt, was Verfassungsjuristen auf die Palme bringt. Es ist nicht klar, was die Kursmaßnahmen umfassen sollen und ob man diese an den österreichischen Integrationsfond übertragen kann. Welche Konsequenzen eine Missachtung des Integrationsvertrages hat, ist auch völlig offen.

SPÖ-Rache 

Im neuen Integrationsgesetz gibt es noch viele Fehler. Der Koalitionspartner von Kurz, die SPÖ, war von den Plänen nie begeistert, hat diese aber dann akzeptiert. Die vielen Ungereimtheiten machten das neue Gesetz aber angreifbar. Wenn die SPÖ dieses Gesetz entworfen hätte, wäre die Kritik des „befreundeten“ Ministeriums weniger scharf ausgefallen.  Auch die evangelischen Kirchen kritisieren die mangelnde Definition des Werte-Begriffs.

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