Steiermark: Laut Studie Anstieg von „Hassverbrechen“

Bildquelle: flickr; Metropolico.org - Süpermarkt Multikulti (CC BY-SA 2.0)

Die sogenannte „Antidiskriminierungsstelle“ des Landes Steiermark präsentierte am Montag das Ergebnis einer Studie, wonach sogenannte „Hassverbrechen“ im Anstieg begriffen wären.

Mehrere Medien (ORF, „Österreich„) berichteten heute von der Studie. Insgesamt wurden im Rahmen der Studie 1.112 Menschen mit Migrationshintergrund befragt. Davon gaben etwa 39% (431 Personen) an, im Untersuchungszeitraum (12 Monate) zumindest einmal wegen ihrer Hautfarbe, Religion oder Herkunft verbal angegriffen worden zu sein.

3.000 Fälle in der Steiermark

Durchgeführt wurde die Studie vom „European Training and Research Centre for Human Rights and Democracy“ (ETC), das seinen Sitz in Graz hat. Studienleiter Klaus Starl spricht von bis zu 3.000 Fällen sogenannter „Hassverbrechen“:

„Es sind etwa 40 Prozent der Befragten von verbalen Übergriffen betroffen, zumindest einmal. Der Beobachtungszeitraum war ein Jahr, und wenn man es mit den Mehrfachnennungen hochrechnet, also jenen Leuten, die sagen, das passiert regelmäßig – öfter als dreimal – dann kommen wir auf etwa 3.000 Fälle pro Jahr.“

Maßnahmenpaket

Gemeinsam mit der Integrationslandesrätin Doris Kampus (SPÖ) will man nun an einem Maßnahmenpaket arbeiten, um diesen Entwicklungen entgegenzutreten. Im Gespräch sind etwa Schulungen der Polizei gemeinsam mit dem ETC. Man wolle eine „Null-Toleranz“-Politik gegenüber „Hassverbrechen“ und Rassismus forcieren.

Keine strafrechtliche Relevanz

Festzuhalten ist allerdings, dass es sich bei den so genannten, von der Studie angeblich dokumentierten „Hassverbrechen“ meist um keine strafrechtlich relevanten Fälle handelt. Vielmehr scheint es dafür schon auszureichen, wenn beispielsweise einer Person der Einlass in eine Disko verwehrt wird und das von dieser subjektiv als „Diskriminierung“ wahrgenommen wird, wie Doris Kampus selbst zugibt:

„Es geht aber nicht nur darum, ob es sich um strafrechtlich relevante Aspekte bei Übergriffen handelt. Da ist nichts zu bagatellisieren, wenn jemand angepöbelt wird, wegen einer anderen Hautfarbe, oder nicht in die Disko gelassen wird. Da darf es keine Toleranz gegeben, die gesamte Zivilgesellschaft muss dagegen auftreten“, so Kampus.

Die Studie und ihre Zahlen sind daher mit äußerster Vorsicht zu betrachten und spiegeln vielmehr subjektive Eindrücke als tatsächliche Übergriffe wider. Die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Maßnahmen können auch als ein weiteres Instrument zur Aushöhlung der Meinungsfreiheit und der Schaffung eines politisch-korrekten Meinungsklimas begriffen werden

. Die Antidiskriminierungsstelle forderte etwa auch eine Klarnamenpflicht für die sozialen Medien, um sogenannten „Hasspostings“ entgegenzuwirken. Subjektiven Eindrücken scheint dabei stets ein höherer Stellenwert als den geltenden Gesetzen beigemessen zu werden. Außerdem stellt sich die Frage, warum keine Österreicher befragt wurden, sehen sich doch auch Österreich vermehrt rassistischem Hass ausgesetzt.

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