Warum „rechtsextreme“ Straftaten steigen (oder auch nicht)

Springerstiefel, by Metropolico.org, via Flickr (https://www.flickr.com/photos/95213174@N08/13507159174) [CC BY-SA 2.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/)]

Der oberösterreichische Anti-Rassismus-Panda hat für Verwunderung, Spott und Häme gesorgt. Für Verwunderung sorgt auch die jährlich wiederkehrende Behauptung, „rechtsextreme Straftaten“ würden ständig ansteigen. Warum das so ist, sieht man am Verfassungsschutzbericht.

Bei der Vorstellung der „Panda-Broschüre“, die in weiten Teilen des Internets durch den Kakao gezogen wurde, stellte man auch eine Statistik vor, wonach „rechtsextreme Tathandlungen“ von 2010 bis 2015 massiv angestiegen seien. Grundlage dafür ist der jährlich erscheinende Verfassungsschutzbericht des österreichischen Innenministeriums.

1,2 Prozent tatsächliche Gewalttaten

Sieht man sich den Verfassungsschutzbericht für 2015 genauer an, merkt man auch sofort, warum das so ist:

Bildquelle: Screenshot, Verfassungsschutzbericht 2015, BMI

Verbale Aussagen werden nur auf dieser Seite des politischen Spektrums bestraft. Etwa 75 Prozent der rechtsextremen Straftaten waren verbale Äußerungen. Körperverletzungen, also tatsächliche Gewalt gegen Leib und Leben, waren Sage und Schreibe 20 Straftaten –  das sind 1,2 Prozent. Jede Gewalttat ist eine zu viel, aber wie sieht das bei den Linksextremen aus?

Legaler Linksextremismus

Hier – auf der anderen Seite – ist es quasi unmöglich, eine verbale Äußerung zu tätigen, die strafbar ist und als linksextrem eingestuft wird, weil verbale Äußerungen in diese Richtung einfach nicht bestraft werden. Auch das sieht man am Bericht sehr gut: Hier wurden insgesamt nur 186 Tathandlungen registriert:

Bildquelle: Screenshot, Verfassungsschutzbericht 2015, BMI

Verhetzung gemäß § 283 StGB etwa – Ein Tatbestand, der mit dem 1. Jänner 2016 deutlich verschärft wurde – gilt nur „nach rechts“. Es gibt juristisch de facto keine Volksverhetzung in Zusammenhang mit linksextremen Aussagen, etwa gegen die eigene Bevölkerung oder politische Gegner.

So ist es sehr wahrscheinlich keine Verhetzung, wenn jemand sagt: „Du dreckige österreichische Nazisau“ –  weil Österreicher keiner „Minderheit“ angehören. Das hat auch ein Fall in Deutschland gezeigt, wonach die Deutschen pauschal als „Köterrasse“ beschimpft werden dürfen und rechtlich gesehen offenbar nicht mal ein Volk sind.

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