Deutschland: Kriminelle Ausländer werden kaum noch abgeschoben

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Die Bundesrepublik Deutschland scheitert immer häufiger an der Abschiebung ausreisepflichtiger Ausländer. Jetzt sorgte ein Fall aus Gotha in Thüringen für Aufsehen: Ein mehrfach straffälliger Albaner, der bereits  laut offizieller Papieren fünf Jahre im Gefängnis gesessen haben soll, konnte sich bisher erfolgreich einer Abschiebung entziehen.

Bereits 2016 wurde der kriminelle Albaner zur Ausreise aufgefordert. Da er dieser Aufforderung nicht nachkam, erließ das Amtsgericht Gotha einen Beschluss zur Abschiebung.

Völlige Überlastung

Doch dem mehrfach straffälligen Albaner gelang es, problemlos unterzutauchen. Anfang April wurde er von der Polizei in Leverkusen in Nordrhein-Westfalen aufgegriffen. Die Ausländerbehörde Leverkusen jedoch soll erklärt haben, dass die Abschiebehafteinrichtungen restlos überbelegt seien und der Albaner deshalb nicht inhaftiert werden könne. Das geht aus einer offiziellen Erklärung des Landratsamt Gotha hervor.

Eine Aufnahme in eine 300 Kilometer entfernte Abschiebeeinrichtung in Pforzheim in Baden-Württemberg, wo “ eventuell am Folgetag ein Haftplatz zur Verfügung stünde“, konnte ebenfalls nicht durchgeführt werden, da der sichere Transport des Mehrfachstraftäters offenbar nicht möglich war.

Straftäter wurde wieder entlassen

„Der Betroffene musste daraufhin aus dem Polizeigewahrsam entlassen werden, obwohl er abgelehnter ausreisepflichtiger Asylbewerber ist, der sich bereits einer Abschiebung entzog und Mehrfachstraftäter ist“, heißt es in der Erklärung aus Gotha.

Zudem erklärt das Landratsamt offen, dass die Umsetzung rechtsstaatlicher Erlasse aufgrund der Überlastung durch die Asyl-Krise 2015 offenbar nicht mehr gewährleistet werden könne. „Aufgrund der Ereignisse des Jahres 2015 können die Kapazitäten nicht mehr den Fallzahlen gerecht werden“, heißt es vielsagend in der Erklärung.

Bundespolizei-Chef: Abschiebungen sehr wohl möglich

Auch fehlende Papiere ausreisepflichtiger Asylwerber und Ausländer werden von den Behörden immer wieder als Grund angegeben, weshalb eine Abschiebung in das Herkunftsland nicht möglich sei. Dieser Darstellung widerspricht der Chef der deutschen Bundespolizei, Dieter Romann, jedoch scharf.

„Völkerrechtlich ist jeder Staat verpflichtet, seine eigenen Staatsangehörigen wiederaufzunehmen. Es gibt keine Verpflichtung völkerrechtlicher Art und Güte, dieses abhängig zu machen von der Ausstellung von Passersatzpapieren oder Heimreisepapieren“, betont Romann gegenüber dem Deutschlandfunk.

Er unterstrich: „Früher war es ausreichend, wenn ein nationales oder auch ein europäisches EU-Laissez-passer ausgestellt worden ist. Das kann die Bundesrepublik Deutschland alleine.“ Aus juristischer Sicht ließe sich auch die aktuelle chronische Überbelastung der Ausländerbehörden schnell lösen, betonen Kritiker bereits seit längerer Zeit. Es scheitere allein am Willen der verantwortlichen Regierungspolitiker auf Bundes- und Länderebene.

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