Tulln: Asyl-Vergewaltiger werden nicht abgeschoben

By GuentherZ (Own work) [CC BY 3.0], via Wikimedia Commons

In Tulln herrscht seit Bekanntwerden der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens durch drei Asylanten Ausnahmezustand. Nun wird bekannt, dass die Täter nicht abgeschoben werden sollen.

Am 25. April verfolgten in Tulln drei Asylanten ein 15-jähriges Mädchen, das sich gerade am Nachhauseweg befand. Als das Mädchen fliehen wollte, wurde es festgehalten und insgesamt drei Mal vergewaltigt. Durch einen DNA-Test konnte ein Täter bereits identifiziert werden, ein anderer stellte sich aufgrund des Fahndungsdrucks der Polizei. Der dritte Täter befindet sich noch auf der Flucht. Es handelt sich bei den Tätern um zwei Somalier und einen Afghanen.

Täter werden nicht abgeschoben

Wer glaubt, dass die Politik daraus nun Konsequenzen zieht und den Straftätern das Aufenthaltsrecht entzieht, geht in seiner Annahme fehl. Stattdessen werden sie ihre Haft, die Höchststrafe liegt bei 10 Jahren, in Österreich verbüßen. Dies kostet dem Steuerzahler pro Täter täglich 109 Euro. Ob sie danach abgeschoben werden ist unklar. Denn dies ist nur dann möglich, wenn ihnen in ihrer Heimat keine Verfolgung droht, wie „oe24“ berichtet.

Opfer klagt über ihr Schicksal

Das Mädchen selbst ist seit dem Vorfall schwer traumatisiert und klagt über Schlafstörungen. Sie muss starke Medikamente nehmen und ist derzeit beim Opferschutzverein „Die Möwe“ in Therapie, wie die „Krone“ berichtet. Für die Täter wünscht sie sich, dass sie ihre gerechte Strafe bekommen. Dass die Täter nicht unverzüglich abgeschoben werden, mutet wie ein Schlag ins Gesicht des Opfers an.

 

 

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