Asylwerber verbringen regelmäßig Urlaub in der Heimat

Symbolbild: By Photo: Gémes Sándor/SzomSzed [CC BY-SA 3.0], via Wikimedia Commons

Wie „Die Welt“ berichtet werden den deutschen Behörden immer mehr Fälle bekannt, in denen angebliche „Flüchtlinge“ zu kurzen Aufenthalten in ihre Heimat ausreisen. Die genaue Zahl dieser Fälle jedoch wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gar nicht erfasst. Weder das Bundesamt noch die Bundespolizei können genaue Zahlen nennen.

Das Phänomen dieser Ausreisen sei dem BAMF schon länger bekannt. Jedoch sei die Sensibilität für derartige Fälle bei anderen Behörden wie der Bundespolizei mittlerweile gestiegen, weswegen man diese kurzen Aufenthalte in der Heimat nun auch öfter an das Amt melde. Außerdem ist von einem mittlerweile „funktionierenden Kommunikationsweg“ zwischen den einzelnen Behörden die Rede. Hinweise erhält das BAMF nicht nur von der Bundespolizei sondern auch aus dem Ausland.

Kein automatischer Verlust des Schutzstatus

Eine solche kurzzeitige Rückkehr in die Heimat führt aber nicht zwangsläufig zu einem Verlust des Flüchtlingsstatus. Es komme jeweils auf den Einzelfall an. Ebenso existiert kein gesetzlich geregeltes Vorgehen für Reisen von anerkannten Flüchtlingen. Für das BAMF gibt es jedenfalls rechtfertigende Gründe für eine Reise in jene Gebiete, aus denen aus Angst vor Verfolgung geflohen wurde. So ein Grund wäre etwa eine schwere Erkrankung eines Familienmitglieds. Auch eine Reise zu Urlaubszwecken muss nicht zwingend den Verlust des Schutzstatus bedeuten. Laut dem BAMF jedoch „(…) kann dies ein Indiz dafür sein, dass bei dem Flüchtling keine Furcht vor Verfolgung vorliegt.“

Informationen vom Arbeitsamt

Im Herbst 2016 habe man am Berliner Arbeitsamt von einigen Fällen erfahren, da anerkannte Asylberechtigte dort Sozialleistungen beziehen. Reisen diese für einen bestimmten Zeitraum aus, so müssen sie Urlaub anmelden, den genauen Ort jedoch nicht angeben. Im Gespräch erfuhren Betreuer dann oft von einer Reise in die Heimat, was man aber aufgrund verschiedener Vorschriften nicht immer meldete. In Zukunft soll es aber „Änderungen in unseren fachlichen Weisungen geben, die genau definieren, in welchen Fällen die Bundesagentur für Arbeit die Ausländerbehörden informieren wird“, wie eine Sprecherin sagte.

 

Weitere Artikel …