Zensur-Gesetz beschlossen: Die Freiheit im Wachkoma

Bild: flickr; SPD Saar - Heiko Maas bei Politischem Aschermittwoch [CC BY-ND 2.0]

Die deutsche Bundesregierung hat sich dazu entschlossen, die Bürgerrechte ein weiteres gutes Stück zu Grabe zu tragen. Das von SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas entworfene „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ ist ein weiter Nagel in den Sarg der Meinungsfreiheit und der Privatsphäre der Bürger. Reaktionen aus der „kritischen Zivilgesellschaft“, die sonst bei jedem Unsinn schreit? Gleich null!

Von Jan Ackermeier

Man ist in „Buntland“ stattdessen viel mehr damit beschäftigt, die Kartellparteien für die Forderung nach der „Ehe für alle“ abzufeiern. Denn die Möglichkeit, die eigene Nachttischlampe zu heiraten – wie der Polizeigewerkschafter Wendt treffend kommentierte – bedeutet offenbar die echte und wahre Freiheit für die Insassen Merkellands. Dass auf der anderen Seite, nicht mal mehr klammheimlich, elementare Freiheitsrechte abgeschafft werden, ist dem merkelisierten Bundesdepp bestenfalls egal. Die Biedermeierisierung und Verhausschweinung schreitet weiter scheinbar unaufhaltsam voran. Der kollektive Hirnfrass feiert fröhliche Urständ.

Mielke oder Metternich hätten von einem solchen Gesetz nur geträumt

Was die aktuelle deutsche Bundesregierung in diesem gesellschaftlichen Klima leistet, ist so etwas wie der feuchte Traum eines Mielke oder Metternich. Unter anderem müssen soziale Netzwerke und ähnliche Plattformen bis hin zu Online-Versandhäusern laut der Gesetzesinitiative künftig neben offensichtlich strafbaren „Hass- und Hetzkommentaren“ oder Falschmeldungen unter anderem auch Pornografie, „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“, „landesverräterische Fälschungen“ oder Beiträge „terroristischer Vereinigungen“ binnen 24 Stunden löschen müssen. Andernfalls drohen Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro für Unternehmen beziehungsweise fünf Millionen bei Individuen, die den Pflichten nicht nachkommen. Sollten die Inhalte nicht klar als strafbar erkennbar sein, gilt eine siebentätige Prüffrist. Opfer strafrechtlich relevanter Persönlichkeitsverletzungen sollen zudem einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch erhalten, um die „die Identität des Täters“ bei Zugangsanbietern in Erfahrung bringen zu können.

Schwammige Rechtslage

Man muss kein Jurist sein, um die überaus schwammigen Rechtsbegriffe zu erkennen. Was bitte sind denn „verfassungsfeindliche Verunglimpfungen“ und „landesverräterische Fälschungen“? Reicht es schon, wenn man die Politik der deutschen Bundesregierung für katastrophal und staatsfeindlich hält, wenn man eine Regierung, die Hunderttausendfachen Gesetzesbruch begangen hat, als das bezeichnet, was sie ist?

Eigenzensur im Kopf

Es geht denn auch bei diesem Gesetz perfiderweise zuvorderst um die Eigenzensur im Kopf. Der kritische (lies: stinksaure) Bürger soll sich aufgrund der drakonischen Strafandrohungen den Kommentar in sozialen Netzwerken und auf anderen Plattformen gleich ganz sparen. Die DDR-Stasi wäre ob dieser zersetzerischen Strategie vor Neid erblasst! „Zersetzung“ hieß es im Stasi-Jargon, wenn man kritische Bürger auf allen sozialen Ebenen dermaßen zermürbte, dass sie nicht mehr in der Lage waren, politische Handlungen zu setzen.

Man kann Gedanken nicht verbieten

Das Problem, das Maas und seine Schergen aber übersehen, ist dasselbe, dass auch Mielke und seine Schergen vor dreißig Jahren nicht ins Kalkül gezogen haben: Man kann es zwar verbieten, dass Menschen sich äußern, man kann für Grabesstille und eisiges Schweigen der Kritik im „öffentlichen Diskurs“ sorgen, aber man kann unzufriedene Menschen und deren Gedanken nicht verbieten. Und man kann auch nicht verbieten, dass diese Menschen immer mehr werden und sich irgendwann ihre geschundenen Freiheitsrechte wieder aneignen! Alles eine Frage der kritischen Masse, Herr Maas…

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