Verfassungsklage: Ehe für alle womöglich nicht mit Grundgesetz vereinbar

Alexander Gauland, by JouWatch, via Flickr (CC BY-SA 2.0)

Am Freitag sprach sich eine Mehrheit von 393 Abgeordneten im Deutschen Bundestag für die sogenannte „Ehe für alle“ aus. Doch bereits wenige Tage danach gerät sie in starke Bedrängnis. Eine Verfassungsklage steht im Raum.

Grund dafür ist die Unsicherheit, ob die Ausweitung des Ehebegriffs überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Der Vizepräsident des Bundestags, Johannes Singhammer, hat laut der „Welt“ der bayerischen Staatsregierung geraten, beim Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Klage einzureichen. Dadurch würde man „rasch Klarheit erhalten, ob die Neudefinition des Ehebegriffs verfassungswidrig ist“.

AfD kündigte bereits Klage an

Doch bereits gestern kündigte der Spitzenkandidat der „Alternative für Deutschland“ (AfD), Alexander Gauland, eine entsprechende Klage an, wie der „Spiegel“ berichtete. Die „Ehe für alle“ würde eine „Wertebeliebigkeit“ schaffen, „die unserer Gesellschaft schadet“. Stimmen in der CDU, wie Innenminister Thomas de Maizière (CDU), räumten der Klage aus juristischer Sicht Chancen ein. Denn für die Homo-Ehe sei eine Änderung des Grundgesetzes nötig.

Kritik des Berliner Erzbischofs

Unterdessen ertönt auch aus den Reihen der kirchlichen Vertreter erste Kritik an der beschlossenen Gesetzesänderung. Berlins Erzbischof Heiner Koch betont etwa, dass „unterschiedliche Partnerschaften nicht durch einen gemeinsamen Begriff gleich“ werden. Vielmehr wäre die „Ehe für alle“ Ausdruck einer verhängnisvollen Ideologie:

„Die begriffliche Einebnung von Differenzen ist eine Ideologie: Wir sollen keine Differenzen mehr wahrnehmen, damit wir ein möglichst einheitliches Denken formulieren. Das ist ein Armutszeugnis.“

Zudem befürchtet er, dass die „Ehe für alle“ auch der Polygamie Tür und Tor öffnen könne. Zitiert wird der Bischof unter anderem vom freien Nachrichtenportal „Epoch Times“.

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