Telekom-Prozess gegen ÖVP-Mandatar Schönegger wird wiederholt

Bild: APA

In der Causa Telekom muss das Verfahren um eine 120.000-Euro-Zahlung der Telekom Austria an die steirische ÖVP gegen den steirischen Nationalratsabgeordneten Bernd Schönegger wiederholt werden.

Der Oberste Gerichtshof hat das in nichtöffentlicher Sitzung entschieden, bestätigte Mediensprecherin Helene Bachner-Foregger am Mittwochnachmittag der APA. Im Verfahren ging es um den Vorwurf der illegalen Parteienfinanzierung.

Verurteilung wegen Beitrag zur Untreue

Der ÖVP-Abgeordnete Bernd Schönegger war im Juni 2016 im Zusammenhang mit dem Zahlungsfluss vom Wiener Landesgericht für Strafsachen wegen Beitrags zur Untreue zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Weiter Verurteilungen gekippt

Schuldig erkannt wurden daneben auch ein ehemaliger ÖVP-Mitarbeiter und späterer Head of Public Affairs bei der TA sowie eine ÖVP-nahe Werberin, die den inkriminierten Geldbetrag erhalten und für den Grazer Gemeinderatswahlkampf im Jänner 2008 verwendet haben soll. Sie fassten Bewährungsstrafen von drei bzw. neun Monaten aus. Auch diese Urteile wurden vom OGH gekippt, der damit einer Empfehlung der Generalprokuratur folgte.

Neues Verfahren: Schwerer Betrug

Diese hatte in einem Croquis dem Erstgericht eine womöglich falsche rechtliche Beurteilung unterstellt und angeregt, es möge in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob nicht der Tatbestand des schweren Betrugs vorliegt.

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