EU-Pläne: Website-Sperren ohne Gerichtsbeschluss

Bildquelle: flickr; Elliott Brown - Kiftsgate Court, Chipping Campden, Gloucestershire - No Entry - sign (CC BY 2.0)

Eine Reform des Verbraucherschutzes soll es Behörden künftig ermöglichen, Websites auch ohne Gerichtsbeschluss zu sperren. Die europäische Piratenpartei befürchtet Missbrauch zur Zensur missliebiger Inhalte.

Bisher mussten Inhalte, die gegen den Verbraucherschutz verstoßen, direkt auf der betroffenen Website gelöscht werden. Um die Grundrechte zu schützen, war dafür auch die Zustimmung eines Gerichts notwendig.

Sperr-Infrastruktur für Webseiten

Am 14.11.2017 verabschiedete das europäische Parlament jedoch mit der „Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz“ eine Reform, die stattdessen das Sperren von Websites vorsieht. Die Verordnung gibt Verbraucherschutz-Behörden die Befugnis, Dritte anzuweisen, den Zugang zu Webseiten zu sperren, auch ohne dass dafür ein richterlicher Beschluss notwendig wäre.

Julia Reda von der europäischen Piratenpartei befürchtet: „Internet-Provider werden dadurch gezwungen, eine Sperr-Infrastruktur für Webseiten zu schaffen, die später potenziell für andere Zwecke missbraucht werden kann – einschließlich Zensur.“ Sie verweist darauf, dass auch während des katalanischen Unabhängigkeits-Referendum missliebige Seiten von der Regierung gesperrt wurden. Die Sperren wären nur deshalb so kurzfristig möglich gewesen, weil die notwendige Sperrinfrastruktur bereits zuvor für andere Zwecke etabliert wurde – etwa für den Verbraucherschutz.

Gegen kriminelle Seiten

Eigentliches Ziel der Verordnung ist es, Mittel gegen betrügerische Websites zu schaffen. Davon betroffenen sollen etwa Onlineshops sein, die Produkte anbieten, die trotz Bezahlung niemals geliefert werden und welche die Kundendaten anschließend missbrauchen.

Neben der Sperrung erhalten Verbraucherschützer künftig auch Zugriff auf Personendaten der Website-Eigentümer und sind sogar berechtigt, Domains zu beschlagnahmen. Das Gesetz muss noch vom Europäischen Rat beschlossen werden und tritt dann zwei Jahre später in Kraft.

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5 Kommentare

  1. Ich lach mich scheckig…Verbraucherschutz,das ist in ungefähr genau so glaubwürdig wie die Krimminalismusbekämpfung bei der Bargeldobergrenze und der Abschaffung des 500€ Scheines.

  2. Diktatur, Faschismus wie im Dritten Reich durch Linke, Meinungszensur, Denunzieren bei Andersdenkenden, Propaganda, Freiheitsraub, AntiFa als SS …
    Willkommen in der EU

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