G20-Razzia: Hausdurchsuchungen bei „ver.di“-Funktionären

Symbolbild (CC0)

Im Zuge der bundesweiten Großrazzia durchsuchte die Polizei 24 Wohnungen mutmaßlicher G20-Randalierer. Neun der 24 durchsuchten Objekte waren Wohnung von „ver.di“-Gewerkschaftsfunktionären. Dies berichtet die Initiative „Ein Prozent“ auf ihrer Homepage.

Seit Ende der Krawalle um den G20-Gipfel in Hamburg ermittelt die SoKo „Schwarzer Block“ gegen die mutmaßlichen Randalierer. Am Dienstag kam es dabei zu einer Großrazzia in mehreren deutschen Städten. Der Vorwurf: Schwerer Landfriedensbruch. Auf der deswegen einberufenen Pressekonferenz verkündete die Polizei, dass bei allen Personen, bei denen die Durchsuchungen stattfanden, „dringender Tatverdacht“ vorliege.

Gewerkschaftsfunktionäre bei G20-Krawallen?

Nach den Razzien kamen auch brisante Details zu mutmaßlichen Verstrickungen von Mitgliedern der Gewerkschaft „ver.di“ und den Ereignissen in Hamburg ans Tageslicht. Wie zwei „ver.di“-Funktionäre in einem YouTube-Video der Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) berichteten, gab es sechs Hausdurchsuchungen bei Mitgliedern der „ver.di“-Jugend. Bereits im Juli hatte die Polizei ein Mitglied des „ver.di“-Jugendvorstands im Bezirk NRW-Süd im Zuge der G20-Ausschreitungen drei Tage in Gewahrsam genommen.

Zudem fand die Polizei in den Räumlichkeiten des linken Zentrums „Lilo Hermann“ in Stuttgart Kampfmesser, Macheten, Schlagstöcke, eine Signalpistole und eine Armbrust. „Ver.di“ nutzte das Objekt erst kürzlich für Veranstaltungen, wie ein Blick auf die Homepage zeigt. Ob die Gewerkschaft nach dem Waffenfund weiterhin die Räumlichkeiten des Lilo Hermann“-Zentrums nutzen wird, ist nicht bekannt.

476 verletzte Polizisten

Bei den Krawallen während der Proteste gegen den G20-Gipfel hatten Linksextreme die Polizei in Hamburg angegriffen. Die Bilanz der Ausschreitungen: 476 verletzte Polizisten und 186 Festnahmen. Bisher verzeichnen die Behörden 75 namentlich bekannte Beschuldigte, 26 namentlich noch unbekannte Beschuldigte und einen Angeklagten, hieß es auf der Pressekonferenz zur SoKo „Schwarzer Blick“. Für alle Tatverdächtigen gilt die Unschuldsvermutung.

 

Weitere Artikel …