Journalistische Bildungskrise

bildungskrise bei journalisten
Bild: Info-DIREKT

Gerne brüsten sich Vertreter sogenannter „Qualitätsmedien“ damit, dass man alternativen Medien weit überlegen sei. Alternative Medien indes verbreiten angeblich „Fake News“ und „Hetze“. Die Texte und Berichte der „Qualitätsmedien“ demgegenüber hätten Tiefe, seien durchwegs gut recherchiert und nachprüfbar. Das Gegenteil ist aber der Fall! Doch man darf hier nicht bösartig von absichtlicher Verdrehung der Tatsachen sprechen. „Qualitäts“-Journalisten sind auch nur Kinder ihrer Zeit – und diesen fehlt halt oftmals die Allgemeinbildung, oder die Fähigkeit, Fakten zu prüfen.

von Jan Ackermeier

Nur eines von vielen Beispielen, dass die Bildungskrise auch nicht vor Menschen haltmacht, die so gerne ihre Mitmenschen belehren – vor allem wenn es um Moral und die vermeintlich „richtige“ politische Meinung geht – stammt aus dem Jahr 2009. Damals forderte der FPÖ-Politiker Martin Graf zum wiederholten Male das Selbstbestimmungsrecht für die Südtiroler und eine Volksabstimmung über den Verbleib bei Italien ein. Eine nicht näher benannte, aber durch ihren immer wieder angewiderten Gesichtsausdruck beim Gespräch mit Freiheitlichen, bekannte ORF-Moderatorin scheute sich damals nicht, ihr geballtes Unwissen vor Millionen von Zusehern in der ZIB2 zu Markte zu tragen. So wies sie zunächst darauf hin, dass sie sich im Vorfeld des Interviews mit Graf „sehr genau mit dem völkerrechtlichen Begriff des Selbstbestimmungsrechtes der Völker“ befasst habe, nur um dem überraschten Juristen Graf die Frage zu stellen: „Was hat aber das Selbstbestimmungsrecht eigentlich mit einer Volksabstimmung zu tun?“ Tja, was denn bloß?

Das hätte man wissen können, oder?

Weitere Beispiele gefällig? Im vergangenen Jahr berichteten die Ö3-Nachrichten mit dem „Bibberer der Empörung“ in der Stimme über die geplante Justizreform der rechtskonservativen Regierung in Polen. Diese wolle die Staatsanwaltschaft künftig dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellen. Für den Ö3-Redakteur Grund genug zu konstatieren, dass „Polen auf dem besten Wege zum autoritären Staat“ sei. Aha, aber wie ist es eigentlich im demokratischen Rechtsstaat Österreich? Die Staatsanwaltschaft ist – ja genau – ebenfalls dem Justizministerium weisungsgebunden unterstellt. Das hätte man als ORF-Journalist wissen können, oder?

Doch es wird nicht besser, lieber Leser. Denn auch ein Hochglanz-Medienerzeugnis, das seinen kleinen Privatkrieg gegen bestimmte alternative Medien führt, hat so seine Schwierigkeiten mit Staatsfunktionen und der Organisation von Rechtsstaatlichkeit. Da wird im Zuge der „BVT-Staatsaffäre“ ernsthaft von selbsternannten „Qualitätsjournalisten“ berichtet, dass ein Innenminister der FPÖ der Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung anschafft, um an brisante Daten des Verfassungsschutzes bezüglich möglicher Verbindungen freiheitlicher Politiker zum „Rechtsextremismus“ zu kommen. Da kommen sogar wir angebliche Verschwörungstheoretiker von „Info-DIREKT“ nicht ganz mit. Denn zunächst einmal kann der Innenminister der Staatsanwaltschaft keine Hausdurchsuchung anweisen. Wenn überhaupt, dann kann das höchstens der Justizminister und dann wird – ganz wichtig in einem Rechtsstaat: nach vorheriger richterlicher Genehmigung – die Polizei quasi als Hilfstruppe der Staatsanwaltschaft tätig. Ach ja, und noch etwas: Der Innenminister ist der Vorgesetzte des Verfassungsschutzes. Wenn er Informationen haben will, dann bestellt er sich den betreffenden Akt einfach für den nächsten Tag auf seinen Schreibtisch. Der Mann braucht keine Hausdurchsuchungen, um sich Informationen vom Verfassungsschutz zu beschaffen. Er ist dessen Chef! Hätte man wissen können, oder? Spätestens Dr. Google hätte das gewusst!

Geistiges „Nackerbazitum“

Ein letztes Beispiel journalistischen geistigen „Nackerbazitums“ ist brandaktuell und stammt von dieser Woche. Ein Redakteur des neuen Flaggschiffs der „Anti-FPÖ-Berichterstattung“, der sattsam bekannte „Kurier“, ließ es sich nicht nehmen, das Publikum an seiner Wissenslücke teilhaben zu lassen.

In einem Bericht über eine Anfragebeantwortung des oben bereits erwähnten freiheitlichen Innenministers, ließ dieser wissen, „dass Meinungen und Einschätzungen nicht Gegenstand des Interpellationsrechts sind“. Das war nicht nur neu für die Neu-Abgeordnete der SPÖ, Sabine Schatz, die mit dieser Anfragebeantwortung Lehrgeld zahlen musste, sondern auch für den „Kurier“-Journalisten. Dieser vermutete nämlich eine fiese autoritäre Absicht des Innenministers hinter dem Hinweis auf die Grenzen des Interpellationsrechtes der Abgeordneten. Doch auch hier gilt: Suchmaschinen können Leben (oder wenigstens das Ansehen) retten. Denn dass Meinungen und Einschätzungen tatsächlich nicht Gegenstand des Interpellationsrechtes sind, ist schon immer so und hätte einem die Suchmaschine seiner Wahl sagen können. Auch in der Vergangenheit bei Ministern mit anderer politischer Farbe war das schon so. Denn bei Anfragebeantwortungen soll es um Fakten und nicht um Mutmaßungen gehen. Hätte man auch wissen können!

Mehr Bildung für „Qualitätsjournalisten“!

Inzwischen keimt aber ein böser Verdacht auf: Was, wenn die besagten Journalisten nicht einfach nur ein klaffendes Bildungsloch haben, sondern wenn es absichtlich darum geht, rechte oder rechtskonservative Politik unterschwellig schlecht zu machen, indem man auf die oben genannte Weise berichtet? Das kann natürlich nicht sein, denn immerhin sprechen wir von „Qualitätsmedien“. Was als Erklärung bleibt, ist dann nur noch die Bildungskrise bei unseren Journalistenkollegen…

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