„Islamisierung kritisiert auch unser Kanzler, das ist nicht kriminell!“

von ACBahn [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html) oder CC BY 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by/3.0)], vom Wikimedia Commons

Am 4 Juli begann der für 19 Tage angesetzte Prozess gegen 17 Mitglieder und Sympathisanten der Identitären Bewegung. Im Raum steht der Verwurf einer „kriminellen Vereinigung“ im Sinne des §278 StGB. Das mediale wie öffentliche Interesse war groß – der Saal voll.

Die Vorwürfe des Staatsanwaltes

In über einer Stunde Redezeit fasste der Staatsanwalt zusammen, was er den Aktivisten zur Last legt. Er zeichnete das Bild einer „militärischen Gliederung“, weil die Bewegung diszipliniert arbeite und Stammtische organisiere.

Unterstellt wird auch Sachbeschädigung. Eine Sprühaktion in der Steiermark habe etwa einen Materialschaden über 300 Euro verursacht. Mit dem Vertriebszweig „Phalanx Europa“ würden durch das Verbreiten einer „fremdenfeindlichen und hetzerischen“ Ideologie Gewinne gemacht. Womit wir beim zentralen Vorwurf wären, nämlich, die Identitären würden zum Hass aufstacheln gegen den Islam, Ausländer und Flüchtlinge. Etwa durch das Affichieren eines Transparentes an der türkischen Botschaft, mit der Aufschrift „Erdogan, hol deine Türken ham“. Oder durch Aufkleber mit der Beschriftung „Islamists not welcome“. All das werde in Form von Video- und Bildmaterial im Internet verbreitet.

Die Kritik der Bewegung an der Globalisierung sei ebenso unglaubwürdig, weil sie sich gegen die Migrationspolitik von SPÖ und Grünen wende und nicht gegen die Armut in der Welt. Auch am Ausbreiten des Salafismus in Graz tragen diese politischen Parteien keine Schuld, denn, so der Staatsanwalt, diese seien auf die Grünen gar nicht angewiesen.

Anklage für Verteidiger unverständlich

Die Verteidigung wendete ein, dass eine Kritik an Islamisierung weder extrem noch kriminell sei. Immerhin haben sowohl Bundeskanzler Sebastian Kurz wie auch Vizekanzler Heinz Christian Strache oder Norbert Hofer sie schon des Öfteren formuliert. Genau wie Konrad Paul Liessman, ein angesehener Philosoph an der Universität Wien. Er sorgte sich in einer Publikation um ein Österreich, das in hundert Jahren unter islamsicherer Dominanz stehen könne.

So viel Meinungsfreiheit müsse in der Demokratie möglich sein. Die intensive Verfolgung durch die Polizei, die Hausdurchsuchungen sowie diverse gekündigte Bankkonten seien absolut unverhältnismäßig. Der Vorwurf der Sachbeschädigung wurde mit dem Verweis darauf zurückgewiesen, dass bei der genannten Aktion abwaschbarer Kreidespray eingesetzt worden wäre. Im Gegensatz zu antifaschistischen Gruppierungen trete die IB auch nicht vermummt auf. Man lehne Gewalt ab, vermeide Sachschäden und habe daher nichts zu verbergen.

Der Prozess verfolgt nach Ansicht der Verteidigung den Zweck, die Organisation in den Ruin zu treiben und soziale Ächtung herzustellen.

Stellungnahme Martin Sellners

Der IBÖ-Leiter bekannte sich vor Gericht klar zu den Werten der freiheitlichen Demokratie. Seine politische Arbeit richte sich nie gegen zugewanderte Menschen, sondern stets gegen die politischen Verantwortungsträger. Vorgeworfenen Personen- und Sachschäden entgegnete er, dass die IB von Anfang an sehr bedacht darauf war, eben solche zu verhindern. Dazu habe es von Beginn an eigene Schulungen gegeben.

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