Deutschland will bewaffnete Corona-Wächter einsetzen

Baden-Württemberg will in der Corona-Pandemie bewaffnete Hilfssherriffs einsetzen.
Bild: Pixabay / reportyorym

Wer noch Zweifel daran hatte, wohin die Reise geht, der möge sich die CDU-Initiative in Baden-Württemberg zu Gemüte führen. Dort wünscht man sich eine „Freiwillige Polizei“ im „Kampf gegen die Pandemie“. Die Einsatzkräfte sollen 84 Stunden Ausbildung genießen und dann mit der Schusswaffe die Einhaltung der Corona-Bestimmungen erzwingen. Das Bundesland wird aus einer Koalition aus Grünen (30,3 %) und CDU (27 %) regiert.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag, Thomas Blenke, formulierte das Ansinnen so: „Polizeifreiwillige könnten vor Ort auf den Straßen und Plätzen auf die Menschen zugehen und sie von der Notwendigkeit der neuen Corona-Kontaktbeschränkungen überzeugen“. 670 „ehrenamtliche Kräfte“ sollen dazu ausgebildet werden. Die solchermaßen tätigen „Hilfssherrifs“ sollen Uniformen und Schusswaffen tragen.

Sehen aus wie Polizisten

Das deutsche Medium „Bild“ schreibt, dass der Laie den Unterschied gar nicht bemerken würde. Denn ein „Freiwilliger Polizeidienstler“ würde genau so aussehen wie ein normaler Polizist. Dabei würde es sich aber nicht um eine neue Erfindung handeln. Diese Art von Polizei-Reservisten gäbe es in dem Bundesland bereits seit 1963.  Die vorherige grün-rote Vorgängerregierung wollte diesen Dienst abschaffen, Grün-Schwarz hingegen möchte ihn nutzen. Dazu kommt die angebliche Corona-Pandemie gerade recht.

Grüne sind nicht überzeugt

Der grüne Koalitionspartner scheint von den CDU-Ideen aktuell noch nicht sehr angetan zu sein. Sie sehen sowohl die Uniformierung als auch die Bewaffnung kritisch und halten auch nichts von einem Einsatz zur Durchsetzung der Corona-Maßnahmen. Der innenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Uli Sckerl, möchte dazu lieber auf voll ausgebildete Beamte setzen. Dem schließt sich auch die Polizeigewerkschaft an, die keine „Hobbypolizisten“ auf den Straßen sehen möchte. Letztendlich gäbe es gegen einen solchen Einsatz auch verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Gewaltmonopols.

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