Aufenthaltserlaubnis statt Abschiebung von Afghanen

Kaum Abschiebungen im Jahr 2016.

Die Ausländerbehörde in Bremen erteilte geduldeten Afghanen eine Aufenthaltserlaubnis bis Frühsommer 2017. Dabei werfen vor allem die Umstände dieser Maßnahmen viele Fragen auf. Die Stadtverordneten zweifeln an der Rechtmäßigkeit dieser Sonderaktion.

Die Bremer Ausländerbehörde hat im November geduldeten afghanischen Staatsbürgern in einer handstreichartigen Aktion Aufenthaltserlaubnisse bis in den Frühsommer 2017 erteilt. Stadtverordnete zweifeln jedoch die Rechtmäßigkeit dieser behördenintern als „Afghanistan-Sonderaktion November 2016“ bezeichneten Maßnahme an.

Als erstes berichtete der „Weser-Kurier“ über die Angelegenheit mit der noch zurückhaltenden Anmerkung, dass „offenbar ausländerrechtliche Bestimmungen zumindest sehr wohlwollend aufgelegt [wurden]“. Etwas schärfer formulierte es hingegen der Landtagsabgeordnete Jan Timke (Bürger in Wut) gegenüber der „Jungen Freiheit“:

„Der Vorgang wirft zahlreiche Fragen auf. Hier steht unter anderem der Vorwurf der Rechtsbeugung im Raum.“

Bei den betroffenen Personen handelte es sich um Afghanen, die keinen Asylantrag gestellt hatten und lediglich über einen Duldungsstatus verfügten. Der „Weser-Kurier“ spricht von „rund 80 Personen“, die davon profitierten. Laut „ZUERST!“-Magazin handelte es sich allerdings um exakt 156 Personen – vier Frauen und 152 Männer.

Voraussetzungen für Aufenthaltserlaubnis werden nicht genau überprüft

Ziel der Aktion war es, alle geduldeten Afghanen in Bremen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25 Absatz 5 Aufenthaltsgesetz auszustatten. Dabei ist eine Aufenthaltserlaubnis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Betroffenen müssen für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen und besitzen eine Passpflicht. Des Weiteren sollten sie schon mindestens 18 Monate in Deutschland leben.

In der behördlichen „Handreichung“ zeigen sich allerdings Abweichungen von den Vorschriften: „Identität / afghanische StA wird nicht angezweifelt (keine erheblich abweichenden Alias-Identitäten oder Zweifel, die sich aus dem BAMF-Bescheid ergeben), keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig“. Außerdem werden keine strafrechtlichen Abfragen eingeleitet, „sondern nach Inhalt der Akte entschieden“.

Ebenfalls erstaunlich ist, dass sich die Betroffenen nicht einmal auf das Amt bemühen müssen. Ein Antrag durch den Kunden wird nämlich ganz einfach „unterstellt“. Den neuen Aufenthaltsstatus bekommen die Afghanen dann sogar per Post zugeschickt. „Von Stadtamtskunden wird normalerweise erwartet, dass sie in Passangelegenheiten selbst auf der Behörde erscheinen“, wie der  „Weser-Kurier“ schließlich anmerkt.

Ausländerbehörde erschwert Rückführungen

Die verantwortliche Leiterin der Ausländerbehörde, Bettina Scharrelmann, äußerte sich im Gespräch mit dem „Weser-Kurier“ zur „Sonderaktion“. Das Amt habe die auf sechs Monate befristeten Aufenthaltserlaubnisse ausgesprochen, „weil wir für die Sicherheit der Menschen im Falle ihrer Rückkehr nach Afghanistan nicht garantieren können“.

Dass es sich bei der Aktion auch um eine ideologisch motivierte Entscheidung handeln könnte, zeigt ein Gespräch Scharrelmanns in der „taz“:

„Es entspricht auch meiner Vorstellung, dass Menschen, die hier schon eine Weile leben, einen Aufenthaltstitel bekommen.“

Aus welchen Gründen auch immer: Damit erschwert Frau Scharrelmann jedenfalls die derzeitigen Bemühungen Deutschlands und der EU, Rückführungen von Afghanen zu erleichtern.

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