Sobotka: „Wir können illegal Aufhältige nicht augenzwinkernd tolerieren“

By Joachim Seidler, photog_at from Austria (20150904 174) [CC BY 2.0], via Wikimedia Commons

Die Regierungsparteien einigten sich auf ein verschärftes Fremdenrecht. In Zukunft drohen Asylwerbern höhere Strafen, die Schubhaft wird ausgedehnt und Abschiebungen krimineller Asylanten sollen beschleunigt werden.

Wie diverse Medien übereinstimmend berichten, wird die Höchstdauer der Schubhaft künftig auf 18 Monate erhöht. Bisher waren es höchstens zehn Monate innerhalb von 1,5 Jahren.

Ebenfalls erhöht werden die Strafen für Asylwerber, die sich durch falsche Angaben einen Aufenthaltstitel erschleichen. Wer dabei erwischt wird, muss 1000 bis 5000 Euro zahlen.

„Viele Asylwerber haben Geldmittel dabei. Wer nicht zahlen kann, kommt in einen Ersatzarrest“, erklärte Innenminister Wolfgang Sobotka im Gespräch mit „Ö24„.

Grundversorgung streichen

Noch höhere Strafen sind im neuen Fremdenrecht vorgesehen, wenn illegale Einwanderer mit negativem Aufenthaltsbescheid nicht ausreisen oder widerrechtlich zurück nach Österreich kommen. 5000 bis 15000 Euro oder aber sechs Wochen Ersatzhaft werden dann fällig.

„Auch die Entziehung der Grundversorgung mit dem Tag der geplanten Ausreise ist ganz entscheidend“, so Sobotka.

Wenn sich ein abgelehnter Asylwerber illegal im Land aufhält, kann ihm künftig die komplette Grundversorgung gestrichen werden. Nur eine medizinische Versorgung muss weiterhin gewährleistet werden.

Abschiebungen beschleunigen

Außerdem bekommen Einwanderer mit einer rechtskräftigen Rückkehrentscheidung zukünftig eine intensive Rückkehrberatung.

„Er bekommt in einer Einrichtung des Bundes eine intensive Rückkehr-Beratung und sogar Geld, wenn er ausreist. Wir können illegal Aufhältige nicht augenzwinkernd tolerieren“, so der ÖVP-Innenminister.

Beschleunigt werden sollen im neuen Fremdenrecht auch die Abschiebungen von kriminellen Asylberechtigten. So soll bereits vor einer allfälligen Verurteilung ein beschleunigtes Aberkennungsverfahren eingeleitet werden. Kommt es zu einer Verurteilung, bleibt der Erstinstanz ein Monat und schließlich dem Bundesverwaltungsgericht zwei Monate Zeit, um über eine Aberkennung des Asyltitels zu entscheiden.

Zudem will Innenminister Sobotka über weitere mögliche Punkte im neuen Paket sprechen. Auf die Frage von „Ö24“, ob Asylwerber mit negativem Bescheid bis zur Ausreise in einem Rückkehrzentrum festgehalten werden, antwortete der ÖVP-Politiker:

„Das ist das Nächste, aber noch nicht in diesem Paket. Sie können sicher sein, dass wir darüber auch weiter reden. Wir brauchen Ausreisezentren, in denen es eine eingeschränkte Bewegungsfreiheit gibt.“

Weitere Artikel …