Ab sofort sind Videoportale im Fokus der EU

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Der Kulturausschuss des EU-Parlaments hat beschlossen, dass Betreiber von Videoplattformen härter gegen „Hassreden“ vorgehen müssen. Außerdem sollen Online-Videotheken eine 30%-Quote von europäischen Inhalten einhalten.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste soll reformiert werden: Betreiber von Videoplattformen sollen schärfere Maßnahmen gegen unangemessene Beiträge erheben. Die Betreiber müssen demnach Maßnahmen treffen um die Bürger vor Inhalten zu „schützen“, die „die menschliche Würde verletzen oder zu Gewalt und Hass anstacheln“.

Mechanismen zum Markieren von Hassbotschaften

Dafür sollen einfach nutzbare Meldemechanismen eingerichtet werden, mit denen Nutzer unangebrachte Inhalte markieren können. Facebook, Twitter, Youtube und Microsoft haben sich schon im Vorjahr im Rahmen eines Verhaltenskodex dazu bereit erklärt, Hassbotschaften auf ihren Seiten innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Bis Ende Mai prüfe die Brüsseler Regierungsinstitution, inwieweit sich die vier großen US-Konzerne an diesen Verhaltenskodex halten. Die neue Regelung soll nun für alle, auch kleinere, Videoportale gelten.

Gesetze, die Plattformbetreiber zu härteren Maßnahmen gegen „Hassreden“ anhalten, werden von vielen Vereinen und Verbänden kritisiert. Diese warnen vor der „katastrophalen Auswirkungen“ solcher Maßnahmen für die Meinungs- und Redefreiheit. Zumindest die von einigen Parlamentariern angedachte Idee von Upload-Filtern hat der Kulturausschuss verworfen. Damit würden Videobeiträge schon vor der Veröffentlichung kontrolliert und im Falle von unangebrachten Inhalten zensiert werden.

Netflix-Quoten

Der Kulturausschuss stimmte auch dafür, die Quoten von europäischen Filmen und Fernsehserien auf Streaming-Plattformen von den ursprünglich angedachten 20% auf 30% zu erhöhen. Portale, wie Netflix und Amazon Prime Video, sollen künftig mehr europäische Inhalte zur Verfügung stellen.

„Es kann nicht sein, dass sich Microsoft, Apple oder Netflix künftig aus der Verantwortung für das Kulturgut Film stehlen. Es ist nur gerecht, dass derjenige, der mit der Verbreitung von Kulturgütern an europäische Zuschauer Geld verdient, auch für den Fortbestand dieses Kulturgutes hier in Europa mit verantwortlich ist“, sagt Parlamentarierin Petra Kammerevert.

Mitgliedstaaten soll es auch ermöglicht werden, von den Online-Videotheken einen finanziellen Beitrag zur Produktion von europäischen Filmen und Serien zu verlangen, etwa in Form einer  Beteiligung an Filmfördersystemen.

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