Integrationsjahr: Bisher nur drei Fälle regulär beendet

Seit 2016 gibt es das sogenannte „Freiwillige Integrationsjahr“ (FIJ), ein Arbeitstraining, das Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine Mischung aus Ausbildungsverhältnis und Freiwilligentätigkeit.

Wie aus einer Anfragebeantwortung an das Team Stronach hervorgeht, nahmen gerade einmal 177 Personen am „Freiwilligen Integrationsjahr“ teil.

In nur drei Fällen regulär beendet

Von den 28 beendeten Fällen wurde es nur von drei Personen regulär abgeschlossen. Was die anderen 25 Teilnehmer betrifft, so heißt es in der Beantwortung wörtlich:

„Von den restlichen 25 Fällen war in einem Fall die Beendigung durch fehlende Motivation der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers begründet. Fünf Personen beendeten das FIJ vorzeitig aufgrund einer Arbeitsaufnahme, in drei Fällen wurde eine Ausbildung begonnen. Andere erfasste Beendigungsgründe sind mangelnde Mobilität (d.h. schlechte öffentliche Erreichbarkeit des Einsatzortes vom Wohnort), zu große körperliche Belastung, Umzug oder beiderseitiges Einvernehmen.“

Anbieten können das Freiwillige Integrationsjahr all jene Organisationen, die auch Zivildiener beschäftigen bzw. bei denen ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Umweltjahr absolviert werden kann. Die teilnehmenden Personen sind kranken- und unfallversichert, nicht aber pensions- und arbeitslosenversichert. Begleitend zur freiwilligen Tätigkeit gibt es Schulungsmaßnahmen und sozialen Austausch. Ziel sei, den Teilnehmern eine Beschäftigung und gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, die deutsche Sprache besser zu lernen und dadurch die Integration zu verbessern.

Ab September verpflichtend

Anerkannte Flüchtlinge, die arbeitsfähig sind und nicht auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden können, müssen ab September dieses Jahres ein standardisiertes Integrationsprogramm – ein verpflichtendes Integrationsjahr – absolvieren. Das wurde von ÖVP, SPÖ, NEOs und Grünen im April beschlossen. Die FPÖ kritisierte, dass damit Asyl und Zuwanderung gleichgesetzt wird und verwies auf die hohen Kosten.

Flüchtlinge, die in das Programm fallen und nicht mitwirken, drohen Sanktionen in Form einer gekürzten Mindestsicherung, wobei hierfür die jeweiligen Landesgesetze gelten. Finanziert werden soll das Integrationsjahr aus dem AMS-Budget, zudem stehen in den Jahren 2017 und 2018 jeweils 100 Mio. Euro zusätzlich aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung. Die jährlichen Kosten werden, bei einer Teilnahme von 15.000 Personen, auf rund 141 Mio. € geschätzt.

Weitere Artikel …