Deutsches Gericht boykottiert Abschiebung von Islamisten

Symbolbild, Islamisten in Tunesien, by Magharebia, via Flickr (CC BY 2.0)

Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes dürfen sogenannte „Gefährder“ beschleunigt abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Frankfurt boykottiert die Entscheidung allerdings.

Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland urteilte am Dienstag über Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes, nachdem „gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung“ erlassen werden kann. Dieser Paragraph sei mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik vereinbar, so das Gericht.

Verwaltungsgericht Frankfurt boykottiert Urteil

Wie der „Focus“ berichtet, hat das Verwaltungsgericht Frankfurt dieses Urteil jedoch boykottiert. Es verhinderte die Abschiebung eines Tunesiers, nach dem in seinem Heimatland schon seit 2015 wegen Beteiligung an einem Terroranschlag in Tunis gefahndet wird. Die Begründung? In Tunesien könnte dem Mann die Todesstrafe drohen, eine Abschiebung sei deshalb nicht erlaubt. Selbst ein Schriftstück, in dem die tunesischen Behörden versicherten, die Todesstrafe nicht zu vollstrecken, reichte dem Richter nicht. Derzeit sitzt der Tunesier wegen eines laufenden Ermittlungsverfahren in Untersuchungshaft. Er wurde bereits zweimal in Deutschland festgenommen, zuletzt im Zuge einer Terror-Razzia.

Nach Terrorattacke in Berlin angewandt

Der Zusatzparagraph 58a wurde erstmals nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt, wie das „Heute“-Journal berichtet. Konkret angewandt wird das Gesetz aber vor allem nach dem Terroranschlag auf einen Weihnachtsmarkt in Berlin. So billigte das Bundesverwaltungsgericht bereits die Abschiebung eines Algeriers und Nigerianers, da diese einen Anschlag geplant hatten.

 

 

 

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2 Kommentare

  1. Deutschlands linker Terror-Sumpf muss endlich ausgetrocknet und wieder urbar gemacht werden. Von Deutschland muss idealerweise das Signal zur Umkehr kommen.

  2. Diese versiffte deutsche Justiz hätte auch die Abschiebung Adolf Hitlers blockiert und final verhindert.
    Man sieht es Nazis eben nicht an dass sie Nazis sind. Ebensowenig sieht man es vorgeblichen Antifaschisten an dass sie Faschisten sind.

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