„Profil“-Journalistin Zöchling scheitert mit Klage gegen „unzensuriert“

Christa Zöchling beim Fotografieren von FPÖ-Wählern; Verwendung des Fotos mit freundlicher Genehmigung von "unzensuriert" (Foto: zVg)

Die „Profil“-Journalistin Christa Zöchling ist mit einer Klage gegen das Nachrichtenportal „unzensuriert“ gescheitert. Anlass des juristischen Vorgehens waren Leserkommentare unter einem Artikel.

Die seit 1992 beim Nachrichtenmagazin „Profil“ tätige Journalistin ist keine Unbekannte. Im Jahr 2015 bezeichnete sie in einer Reportage die Besucher einer FPÖ-Wahlkampfveranstaltung am Viktor-Adler-Markt als die „hässlichsten Menschen Wiens“. Sie hätten „ungestalte, unförmige Leiber, strohige, stumpfe Haare, ohne Schnitt, ungepflegt, Glitzer-T-Shirts, die spannen, Trainingshosen, Leggins. Pickelhaut. Schlechte Zähne, ausgeleierte Schuhe“. Die „Flüchtlinge aus dem Nahen Osten“ bezeichnete sie hingegen als einen „schöneren Menschenschlag“. Der Presserat stellte nach Anzeige der FPÖ eine „eindeutige Diskriminierung“ fest.

Klage wegen Leserkommentaren

Während Frau Zöchling also keinerlei Problem damit, eine Menschengruppe pauschal herabzuwürdigen und zu diskriminieren, nimmt sie es mit ihrer Person umso genauer. Unter einem Artikel des Nachrichtenportals „unzensuriert“ von 2016 kam es zu einigen unangemessenen und beleidigenden Leserkommentaren gegenüber Zöchling, die von den Verantwortlichen jedoch nach einem Schreiben ihres Anwalts rasch gelöscht wurden. Die entsprechenden User wurden gesperrt, die Registrierungsdaten bekannt gegeben. Doch da sie die entsprechenden Nutzer strafrechtlich nicht belangen konnte, klagte Zöchling schließlich aufgrund der „erlittenen Kränkung“ gegen „unzensuriert“ selbst.

Klage abgeschmettert

Doch wie „unzensuriert“ in einem am Donnerstag veröffentlichten Artikel bekannt gab, wurde die Klage in zweiter Instanz abgeschmettert. Im Jänner 2017 gab Richterin Nicole Baczak der Klage der Journalistin sogar noch recht und sprach für jedes Posting eine Strafe von jeweils 1.000 Euro aus. Doch das Oberlandesgericht hob das Urteil nun wegen Nichtigkeit auf und stellte folgendes fest:

Unter Zugrundelegung dieser Kriterien, denen eine generelle Überwachungspflicht des Medieninhabers nicht zu entnehmen ist, hat die Medieninhaberin, welche die inkriminierten Postings noch am Tag der Kenntnisnahme löschte, diese unverzüglich entfernt, weswegen sie die nach § 6 Abs 2 Z 3a MedienG gebotene Sorgfalt eingehalten hat.

„Unzensuriert“ habe demnach völlig rechtskonform gehandelt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens erster und zweiter Instanz sind nun von Christa Zöchlinger zu tragen.

 

 

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1 Kommentar

  1. Ist schon bemerkenswert diese „Dame“.
    Da werden politisch Andersdenkende auf unterstem Niveau persönlich angegriffen und bei Kritik an der eigenen Person schreit man sofort nach Hilfe der Justiz. Ist schon irgendwo symptomatisch für linkes Verhalten. Trauriger Weise belohnt unsere Justiz dieses Verhalten meistens ja sogar noch wie man auch am Ersturteil sieht.

    An dieser Stelle auch noch an die Redaktion:
    Super, dass jetzt auch Info-Direkt eine Kommentar-Funktion hat!

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