Bericht: So werden Flüchtlinge plötzlich zu Einwanderern

Symbolbild: By Photographs by Radosław Drożdżewski (User:Zwiadowca21) (Own work) [CC BY-SA 4.0], via Wikimedia Commons

Wer in Deutschland als „anerkannter Flüchtling“ aufgenommen wird, der bleibt zumeist für immer im Land. Wie die „Welt“ berichtet, ist der Grund oft eine unzureichende Überprüfung des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Damit wird das Asylrecht zu einem „Ersazeinwanderungsrecht“, kritisiert CDU-Innenpolitiker Armin Schuster.

Erhält ein Asylwerber in Deutschland den Status als anerkannter Flüchtling, muss das Bamf spätestens nach drei Jahren überprüft haben, ob der Asylgrund weiter besteht. Entfällt dieser Asylgrund, verliert der Asylwerber die Anerkennung.

Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren

Von den laut offiziellen Angaben 600.000 anerkannten Flüchtlingen verliert kaum jemand seinen Schutzstatus. Verantwortlich dafür ist auch das Bamf selbst, das den Asylstatus nur selten individuell prüft. Geschieht dies nämlich nicht innerhalb von drei Jahren, erhält der „anerkannte Flüchtling“ nach dieser Dreijahresfrist einen Rechtsanspruch auf unbefristeten Aufenhalt („Niederlassungserlaubnis“) in Deutschland. Damit wird aus einem Flüchtling mit Schutz auf Zeit ein Einwanderer mit zeitlich unbefristetem Aufenthalt.

Asylgrund selten widerrufen

Wie aus der Asylgeschäftsstatistik des Bamf hervorgeht, sind solche Rücknahmen und Widerrufe des Flüchtlingsstatus sehr selten. Im Jahr 2017 bis Ende September ist eine Aberkennung nur in 206 Fällen erfolgt, während im selben Zeitraum 107.000 Asylwerber den vollen Flüchtlingsschutz inklusive Asyl erhielten.

Asylrecht wird zu „Erssatzeinwanderungsrecht“

Das für die die derzeit herrschende Asylpraxis verantwortliche Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung trat am 1. August 2015 in Kraft. Gegenüber der „Welt“ übte CDU-Innenpolitiker Armin Schuster Kritik an der gängigen Praxis:

„Wenn das Bamf nur selten prüft, ob ein Flüchtling überhaupt noch Schutz benötigt, und wir ihm schon nach drei Jahren einen Rechtsanspruch auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis gewähren, machen wir das Asylrecht zum Ersatzeinwanderungsrecht.“

Die nächste Regierung müsse das ändern, indem unbefristete Aufenthaltserlaubnisse erst nach sechs Jahren erteilt werden dürfen. Außerdem müsse das Bamf zuvor zwingend geprüft haben, ob der Fluchtgrund noch besteht, forderte Schuster.

Trotz Widerruf weiterhin in Deutschland

Asylwerber, die von einem Widerruf der Schutzanerkennung betroffen sind, müssen allerdings nicht zwangsläufig in ihre Heimat zurückkehren. Ende Juni waren 20.484 davon betroffene Migranten im Ausländerzentralregister gespeichert. Fast alle befinden sich bereits seit über sechs Jahren in Deutschland. 17 Prozent von ihnen haben inzwischen befristete und 79 Prozent sogar unbefristete Aufenthaltsrechte.

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2 Kommentare

  1. Man wird die Migranten nicht ABSICHTLICH herholen, um sie dann wieder abzuschieben, aus der Sicht des Systems alles verständlich und es geht munter WEITER:
    – Über die lt. Kurz, dem so lt. Strache so „aufrichtigen“ Politiker, „geschlossene“ Balkanroute kommen allein zurzeit nach Deutschland 15.000 illegale Migranten pro MONAT (nach Österreich ungefähr ein Zehntel davon)
    – Über das Mittelmeer werden zurzeit ca. 2.000 bis 3.000 pro WOCHE von NGO’s und italienischer Küstenwache nach Italien eingeschleust.
    DAS IST DIE REALITÄT. ALLES ANDERE GEQUATSCHE. ES ZÄHLT NUR DIE REALITÄT und das schon seit mehr als 50 JAHREN und seit fast 80 (achtzig) JAHREN FPÖ. Viel Spaß beim Untergang.

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