Müller mault über die Entgleisungen von Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz

Bild: Justitia: Pixabay. Hintergrund: von Gisela Kraus [GFDL (http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/) oder CC BY 2.5 (https://creativecommons.org/licenses/by/2.5)], vom Wikimedia Commons.

Wenn mich eine Sache ausnahmsweise nicht aufregt, dann ist es die freudige Nachricht, die wir diese Woche alle vernehmen durften. Nämlich der Freispruch für die Identitäre Bewegung. Was mich allerdings richtig auf die Palme treibt, sind die Entgleisungen mancher Vertreter der Republik zu diesem Thema.

Ich nehme an, bei Lesern unseres Magazines kann man voraussetzen, dass sie wissen, wovon ich spreche. Der Prozess wegen des Vorwurfes der kriminellen Vereinigung und Verhetzung kam diese Woche überraschend und erfreulich früh zu einem (vorläufigen) Ende. Und siehe da: Sämtliche Angeklagten wurden in den Hauptanklagepunkten freigesprochen. Es gab lediglich Geldstrafen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung (Kreidespray, den der Regen wegwäscht und Aufkleber, für die andere nicht mal einen Brief an die Eltern ausfassen würden). Diese sind für mich genauso unverständlich wie lächerlich. Dennoch ein vergleichsweise  kleiner Preis. Die Hauptsache ist, dass dieser Gesinnungsprozess, zumindest in erster Instanz, gut für die jungen Patrioten ausgegangen ist.

Terrorverdächtige Islamisten lässt man laufen, Islamkritikern macht man den Prozess

Selbstverständlich geht die Staatsanwaltschaft in Berufung und führt damit den Versuch fort, die jungen Menschen als Strafe für ihr politisches Engagement dauerhaft zu ruinieren. Was will man auch erwarten von einem Statsanwalt, der die Aktivisten im Gerichtssaal als „Front von Feiglingen“ bezeichnet hat? Eigentlich gehört dieser Herr umgehend seines Amtes enthoben. Stattdessen darf er im Namen der Republik weiterhin gegen Aktivisten zu Felde ziehen, die mehr für die Erhaltung des Rechtsstaates leisten als er selbst.

Es sei hier daran erinnert, dass es der Staatsanwaltschaft Graz nicht gelungen ist, innerhalb von 17 Monaten (!) eine Anklage gegen 14 Terrorverdächtige zu formulieren. Diese befinden sich nun wieder auf freiem Fuß. In wesentlich kürzerer Zeit war es jedoch machbar, Anklage gegen die IB-Aktivisten zu erheben. Ich überlasse es jedem selbst zu entscheiden, ob die Prioritäten hier richtig gesetzt sind. Oder ob es nicht doch ein befremdliches Vorgehen ist, Gefährder laufen zu lassen, um stattdessen jene zu verfolgen, die ebendiese Missstände thematisieren.

Wie gesagt. Entscheiden Sie selbst.

Der oberste Verfassungsschützer beteiligt sich noch an Verleumdungen der Staatsanwaltschaft

Was für mich aber die größte Frechheit in der ganzen Causa darstellt, ist die Aussage von Peter Gridling, dem Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Dieser Herr, der übrigens erst im Mai aus seiner Suspendierung wegen Ermittlungen der Korruptionsstaatsanwaltschaft zurückgekehrt ist, erdreistet sich zu behaupten:

„Die Hauptakteure der Identitären Bewegung stolzieren jetzt herum und versuchen, das Urteil als Beweis zu nutzen, dass sie nicht rechtsextrem sind.“

Das Behauptet der Chef einer Behörde, die aufgrund ihres Vorgehens gegen politische Extremisten besonders unvoreingenommen und neutral agieren sollte. Das ist eine schallende Ohrfeige ins Gesicht jedes Menschen, der sich politisch engagiert. Man wird durch ein Gerichtsurteil von verleumderischen Anschuldigungen freigesprochen, und als Dank kann man sich vom höchsten Verfassungsschützer beleidigen lassen. Der übrigens nicht fähig oder willig ist, randalierenden Antifa-Banden das Handwerk zu legen. Diese stellen doch in Wahrheit die größte Bedrohung für unseren Rechtsstaat dar.

„Wir stolzieren nicht, wir haben nur unseren aufrechten Gang bewahrt!“

Als Reaktion auf diese Dummheit hält einer der Aktivisten, Edwin Hintsteiner, treffend fest:

Beruflich vernichtet, an ein bürgerliches Leben kaum mehr zu denken, verschuldet, vom Staatsanwalt malträtiert, unrechtmäßige Beschlagnahmung von privaten sowie Konten des Vereins, enorme Verteidigungskosten und der Druck, weiterhin zu funktionieren. Nein, wir stolzieren nicht, wir haben uns bloß unseren aufrechten Gang bewahrt. Dass eine solche Aussage ausgerechnet vom obersten Verfassungsschützer kommt, sagt einiges über den Zustand seiner Organisation aus.“ 

Man kann nur hoffen, dass sich die jungen Aktivisten ihren aufrechten Gang in den harten Monaten (oder Jahren) der Berufungsverhandlungen bewahren. Und dass Typen wie Grindling und dieser unsägliche Staatsanwalt irgendwann vom Realitätssinn eingeholt werden, der sie offensichtlich verlassen hat.

Passen Sie auf Ihren Kopf auf!

Müller.

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