Familienbeihilfe: EU droht Österreich mit Vertragsverletzungsverfahren!

Bild: gemeinfrei; Hintergrund: Nicolas Raymond via flickr;

Nach Polen und Ungarn dürfte nun auch Österreich zum Handkuss kommen. Die EU plant nun auch gegen die Alpenrepublik die Zündung ihrer „Atombombe“. Der Grund für die Drohung mit dem Verfahren ist banal. Österreich will in Zukunft die Leistungen an das Land anpassen, in dem das Kind des beschäftigten lebt.

Von Alexander Markovics

Der Grund hinter der „Ungleichbehandelung“

Am Mittwochabend beschloss das Parlament mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP die Indexierung der Familienbeihilfe. Mit dem Gesetz will die Regierung in Zukunft die Ausgaben für im Ausland lebende Kinder von Osteuropäern die in Österreich arbeiten senken. Die Höhe des Kindergeldes ist nun an den Ort, an welchem die Kinder leben, gekoppelt. Damit will die Regierung dem grassierenden Sozialtourismus entgegentreten. Ein Rumäne erhält derzeit für ein Kind zum Beispiel das Sechsfache der Leistung im Herkunftsstaat. In Westeuropa lebende Kinder werden in Zukunft nun zum Beispiel mehr Geld erhalten als vorher.

Die Opposition tobt wegen einer „europafeindlichen“ Maßnahme

Für Grüne, SPÖ und NEOS ist die Maßnahme nationalistisch. Sie sehen durch das neue Gesetz den europäischen Binnenmarkt gefährdet. Doch in Wahrheit entspricht das Gesetz nur dem gesunden Menschenverstand. Als Folge werden nun weniger Menschen aus lohnschwachen Ländern in den österreichischen Arbeitsmarkt drängen. Österreich würde also von der Maßnahme profitieren – doch die EU protestiert lautstark dagegen

EuGH und Kommission greifen neue Regelung an, drohen mit Sanktionen

EU-Kommissionssprecher Christian Wigand ließ der Regierung ausrichten, dass eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt ist. Im Falle der endgültigen Bekanntmachung des Gesetzes droht Wigand Österreich mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Sollte es dazu kommen, wäre Österreich neben Polen und Ungarn nun schon das dritte Land mit so einem Verfahren. Im Zuge eines Verfahrens kann die EU Sanktionen gegen Mitgliedsstaaten verhängen.

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