Neuer Film zeigt, wie Migrantengewalt vertuscht werden soll

Der Fall Marcus H.
Bilder: Bildschirmfotos aus dem Film "Der Fall Marcus H.", www.einprozent.de; bildkomposition: Info-DIREKT

Marcus H. wird von einem Migranten getötet. Als sein Vater Nachforschungen zum Tathergang betreibt, merkt er schnell, dass die Behörden etwas vertuschen wollen. (Film am Ende des Beitrags)

Von Volker Zierke

Wann sind Einzelfälle eigentlich wirklich Einzelfälle und wann Massenphänomene? Was Migrantenkriminalität gegen Deutsche betrifft, so bekommt man den Eindruck, letzteres wäre eher der Fall. Ob in Köthen, Chemnitz, Kandel oder anderswo: Die Muster ähneln sich frappierend. Ausländische Täter treffen auf deutsche Opfer, nach den Handgreiflichkeiten bemühen sich die Politik und die Staatsanwaltschaft, den Ball flach zu halten, und Medien suchen nach „fremdenfeindlichen Motiven“ oder weisen auf die Instrumentalisierung durch „rechte“ Gruppen hin. Was dabei in den Hinterbliebenen vorgeht, ist den Verantwortlichen egal. Die Bürgerinitiative „Ein Prozent“ hat nun die Video-Dokumentation „Marcus H.“ veröffentlicht, die beides aufarbeiten möchte: den harten Weg der Hinterbliebenen und die Blaupause, mit der Fälle von Migrantengewalt gegen deutsche Bürger durch Behörden behandelt werden.

Erfundene Notwehr

Die Lutherstadt Wittenberg hatte am 29. September 2017 einen Todesfall zu beklagen: Der 30-jährige Marcus H. gerät vor dem Einkaufszentrum „Arsenal“ mit einer Gruppe Syrer aneinander, einer von ihnen prügelt Marcus ins Krankenhaus. Dort stirbt er wenige Stunden später. Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau nimmt die Ermittlungen auf und veröffentlicht eine Pressemitteilung. Der Syrer habe in „Notwehr“ gehandelt – Medien berichten von einem fremdenfeindlichen Motiv.

Doch die Widersprüche beginnen bei der ersten Pressemitteilung der Behörde und ziehen sich bis in die Gerichtsdokumente. Augenscheinlichster Widerspruch ist die Aussage der Staatsanwaltschaft, der Syrer habe nur einen Schlag getätigt — auf dem Überwachungsvideo lassen sich wenigstens drei Schläge klar erkennen. Trotz gegenteiliger Angabe in der Presseerklärung scheinen sich die Staatsanwälte das Video nicht einmal angesehen zu haben — oder verbreiten absichtlich Falschaussagen.

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