Schwere Niederlage für „Rechtsextremismus-Experten“

Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstandes Waltharis [CC BY-SA 3.0 at], from Wikimedia Commons; Bildkomposition: Info-DIREKT

Es war ein Sturm im Wasserglas. Der passend zur niederösterreichischen Landtagswahl inszenierte Skandal um ein Liederbuch der Pennalen Burschenschaft Germania Wiener Neustadt. Die ansonsten  inhaltsleere Linke freute sich wie ein Honigkuchenpferd. Aber auch in den Reihen der um einen ministrablen Eindruck bemühten Rechten war ein leichtes Beben zu spüren. Posten wurden geräumt, Ermittlungen groß aufgezogen, wieder eingestellt und schließlich längst besetzte Posten erneut geräumt, um neu besetzt werden zu können. 

von Verena Rosenkranz

Die ganze Causa wurde medial ausgeschlachtet. Die Sache lief für selbsternannte Gesinnungswächter ebenso gut wie die Leserzahlen der hiesigen Tageszeitungen. Und als durch den Regierungspartner FPÖ ein handfester Skandal rund um das BVT (Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) aufzutauchen drohte, fand sich ein weiteres Liederbuch. Das erste war ja schon ein Renner, warum nicht ein neues? Dieses Mal in Wien und auf akademischem Boden. Befragte Mitglieder haben das Liederbuch allerdings noch nie gesehen. Genauer gesagt fand es sich in dieser Form also eben nicht. Von den Medien wurde es trotzdem gefunden. Und das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) tat sein Übriges.

Liederbuch

Das DÖW spielte gleich zur Geburtsstunde dieses vermeintlichen Skandals eine Rolle. Wie so oft, wenn es um andersdenkende Vereinigungen und Personen geht, die seit Jahren von der mit Steuergeld finanzierten Institution öffentlich angepatzt werden. Der Inhalt des niemals bei Hausdurchsuchungen aufgefundenen  Liederbuchs sei „rechtsextrem“, urteilten die „Experten“, so wie auch die Vereinigung, der die besagte Burschenschaft angehöre.

Ein neuer Fall von „Liederbetätigung“?

Ausgerechnet jene „Experten“ des DÖW sollten in der erneuten „Causa Liederbuch“ allerdings als Sachverständige tätig werden. Erstaunlich ist die Wahl aus subjektiver Sicht allemal. Definiert sich ein Sachverständiger doch immerhin über seine „besondere und überdurchschnittliche fachliche Expertise“, durch die er sodann als Gutachter in einem gerichtlichen Verfahren auftritt. Wie jemand, der bei einem erklärten Gegner von akademischen Verbindungen angestellt ist, eine objektive Expertise abgeben soll, darf sich der Leser zu Recht selbst fragen.

Beschwerde wegen eines befangenen DÖW-Mitarbeiters

Der noch einigermaßen funktionierende Rechtsstaat hat sich das auch gefragt. Und ist zumindest beim zweiten Anlauf zu einer ähnlichen Ansicht gelangt. Zuvor legte die betroffene Burschenschaft eine Beschwerde ein, in der sie über die Objektivität besagten Mitarbeiters Zweifel erhob. Weil dieser nämlich bei seinem Arbeitgeber, also dem DÖW, als Betreuer der „Rechtsextremismus-Sammlung“ fungiert, in der auch die Berichterstattung über besagte Verbindung eingeordnet wird, sei er befangen.

„Rechtsextremismusexperte“ wegen Befangenheit abgelehnt

Und siehe da: der selbsternannte Experte wurde tatsächlich als Sachverständiger vor Gericht abgelehnt. Weil er sich bereits vor dem anlaufenden Verfahren urteilend über den Inhalt des angeblichen Liederbuchs auf der Netzseite seines Arbeitgebers ausgetobt haben soll, wurde eine Befangenheit vom Oberlandesgericht angenommen.

Aus objektiver Sicht würden „erhebliche Anhaltspunkte für das Fehlen des äußeren Anscheins der erforderlichen Neutralität“ vorliegen, heißt es von Seiten des OLG. „Evident ist damit, dass das DÖW konkret die Aktivitäten der Burschenschaft einschließlich des hier relevanten Vorwurfs im Blick hat und das hier zu prüfende Tatgeschehen öffentlich einsehbar bereits als ‚rechtsextrem‘ verortet hat“.

Ein kleiner aber grandioser Meilenstein für alle jene, die ihre Steuern gerne sinnvoll eingesetzt sehen und politisch motiviertes Denunziantentum verachten.

DÖW rückt zur Verteidigung aus

Obwohl der „Experte“ mit der Befundaufnahme persönlich beauftragt wurde und ein Befund von ihm privat, außerhalb seiner Arbeitszeiten erstellt wurde, reagierte nicht er persönlich auf seine Ablehnung, sondern ausgerechnet sein Arbeitgeber: Das DÖW, das man übrigens ungestraft als „kommunistische Tarnorganisation“ und „Privat-Stasi“ bezeichnen darf.

 

Weitere Artikel …