In Deutschland werden die Weichen zur Impfpflicht gestellt

Bild: Hintergrund Pixabay, im Vordergrund MdL Ralf Stadler, (C) AfD

In der Bundesrepublik Deutschland steht die Verabschiedung einer Impfpflicht im Zuge der Corona-Krise offenbar kurz bevor. Kritik an der geplanten Abänderung des Infektionsschutzgesetzes kommt vor allem von der AfD. Der Abgeordnete Ralf Stadler warnt in Sozialen Medien: „Wer keine Immunität durch Impfung nachweisen kann, verliert seine Grundrechte.“

Kaum ein Thema wird zur Zeit so kontroversiell diskutiert wie eine allgemeine Impfpflicht. In dem viel beachteten und auch viel zensierten Interview von Professor Bhakdi für Servus TV erklärte der vielfach preisgekrönte Wissenschaftler genau, bei welchen Erregern und Erkrankungen aus medizinischer Sicht eine Impfung Sinn ergibt und wo nicht. Speziell zum Thema Impfpflicht in Hinblick auf die angebliche Corona-Pandemie ging der Experte auf die Barrikaden. Nicht nur Bhakdi vermutet dubiose finanzielle Interessen hinter so einem Ansinnen.

Beschlussfassung schon bis 15. Mai

In Deutschland scheint man in der Diskussion allerdings schon viel weiter zu sein als in Österreich. So warnte der deutsche Landtagsabgeordnete Ralf Stadler vergangene Woche vor einem Änderungsantrag zum Infektionsschutzgesetz. Stadler sieht darin einen radikalen Einschnitt in die Grundrechte. Es handelt sich dabei um eine Initiative des Bundesgesundheitsministers Spahn. Der Bundestag soll am 7. Mai erstmals über das neue Infektionsschutzgesetz debattieren, die Verabschiedung soll am 14. Mai stattfinden. Der Bundesrat soll das Gesetz dann am 15. Mai absegnen.

Bild-Zeitung sieht Entzug von Freiheitsrechten möglich

Dass es sich bei Stadlers Ansicht um keine Einzelmeinung handelt, beweist die sonst gerne auf Regierungslinie formulierende Bild-Zeitung in einem Artikel von heute Nachmittag. Darin ist zu lesen: „Was als Ausnahme bei „epidemiologischen Lagen“ gedacht ist, führt umgekehrt zu Impfpflicht und Entzug von Freiheitsrechten, wenn man keinen Impfpass oder Arzt-Bescheinigung vorweisen kann.“ Laut Bild hat Spahn diesen Passus aber vorerst verschoben. Er sieht zunächst den Ethikrat am Zug.

Den Wortlaut des ursprünglichen Änderungsantrages finden Sie hier:

Weitere Artikel …