AfD Brandenburg Beobachtungsfall des Verfassungsschutzes

Der deutsche Verfassungsschutz hat beschlossen die AfD zu beobachten.
Bild: Vordergrund: Freepik; Flagge: Atilin / CC BY-SA

Die AfD wird in Brandenburg vom Verfassungsschutz als „Beobachtungsfall“ eingestuft und damit nachrichtendienstlich überwacht. Der Flügel wäre „längst der ganze Vogel“, versuchte der Innenminister seine demokratiefeindliche Vorgangsweise besonders „witzig“ darzustellen. Die Entscheidung wäre das Ergebnis einer langen und intensiven Auswertung. Die AfD habe sich stetig radikalisiert.

Ein Kommentar von Lothar Angermüller

Am 15. Juni erklärte Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU), warum die AfD in seinem Bundesland fortan als „Beobachtungsfall“ eingestuft und damit nachrichtendienstlich überwacht werde: „Die Brandenburger AfD hat sich seit ihrer Gründung stetig radikalisiert und wird mittlerweile von Bestrebungen dominiert, die ganz eindeutig gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Sie ist geprägt von einem ethno-kulturellen Volksbild, das Menschen anderer Herkunft oder Religion verächtlich macht und damit gegen die Würde des Menschen verstößt. Die Brandenburger AfD ist geprägt vom Gedankengut des völkisch-nationalen Flügels. (…)“ Ganz in Stasi-Diktion beendete Stübgen seine Ausführungen mit den Worten: „Wir sehen euch, wir sind wachsam und wir sind wehrhaft.“

Vorwurf „ethno-kulturelles Volksbild“

Bizarr ist der Vorwurf des Innenministers, die AfD vertrete ein „ethno-kulturelles Volksbild, das Menschen anderer Herkunft oder Religion verächtlich macht“. Denn erstens ist ein Volk per definitionem immer eine Gemeinschaft von Menschen gleicher Abstammung, Sprache, Geschichte und Kultur, also eindeutig ethnisch geprägt, und zweitens werden deshalb noch lange nicht Menschen anderer Ethnien oder Religionen verächtlich gemacht. Vielmehr bedeutet der von der AfD (Brandenburg) vertretene Ethnopluralismus gerade die Erkenntnis, dass es verschiedene Völker gebe, die gleichermaßen zu achten seien. Ferner zeigt Art. 116 Grundgesetz eindeutig auf, dass ein wesentlicher Punkt beim Deutschenbegriff die deutsche Volkszugehörigkeit ist. Bis 1999 war Grundlage für die Einbürgerung das Reichs- und Staatsangehörigengesetz (RuStAG) aus dem Jahre 1913, das eindeutige Bezüge zum Abstammungsprinzip aufweist.

Doppelmoral des VS-Präsidenten

Jörg Müller, Leiter des dortigen Verfassungsschutzes, ergänzte dabei: „(…) Unsere Entscheidung, den Landesverband nun als Verdachtsfall zu beobachten, hat im Wesentlichen drei Gründe. Dem Landesverband sind extremistische Positionierungen von AfD-Mitgliedern zuzurechnen, die insbesondere die Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzen. Der Einfluss des Flügels auf die Gesamtpartei ist in Brandenburg besonders stark ausgeprägt. Und es existiert nachweislich eine personelle und strukturelle Verflechtung der Brandenburger AfD mit anderen rechtsextremistischen Strukturen. (…)“

„Die Linke“ trotz extremistischer Verflechtungen nicht beobachtet

Wäre Müller konsequent, müsste er jedenfalls auch die Partei „Die Linke“ beobachten, denn zahlreiche Mitglieder von ihr, auch Personen in Führungspositionen, vertreten als Kommunisten extremistische Positionen, wobei ihre unbestreitbare Nähe zur Antifa – manche sind selber linksextreme „Aktivisten“ – die von Müller zitierte „Menschenwürde und das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip verletzen“, weil diese Organisation das Gewaltmonopol des Staates negiert und ausdrücklich Gewalt als Mittel der politischen Auseinandersetzung nicht ausschließt. Insofern wird deutlich, dass man nun die Bekämpfung des politischen Gegners – Stichwort Kampf gegen rechts – mit nachrichtendienstlichen Methoden und sozialer Ausgrenzung betreiben will.

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