ÖVP fordert EKH Schließung / illegale AfD-Bespitzelung / Blindgänger beim Heer

Info-DIREKT Tagesrückblick
Symbolbild: fp

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Hier der Rückblick für Freitag, den 3. Juli 2020:

ÖVP-Integrationssprecherin für Schließung des Ernst-Kirchweger-Hauses

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen rund um das bereits seit 1990 besetzte Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten geht nun eine ÖVP-Politikerin in die Offensive. Sie fordert, das im Eigentum der Stadt Wien stehenden Gebäude frei von extremistischen Bewohnern zu machen. Als Antifa-Stützpunkt sei es eine Bleibe für linksextreme Vereine. Befremdlich ist laut der ÖVP-Gemeinderätin Caroline Hungerländer auch das Finanzierungs- und Mietkonstrukt, woran schon der Wiener Stadtrechnungshof Kritik geübt habe. Die rot-grüne Stadtregierung verweigerte bisher jegliche Auskunft dazu.

Illegale Bespitzelung der AfD Sachsen eingestellt

Nachdem bekanntgeworden war, dass der sächsische Verfassungsschutz (VS) ohne rechtliche Grundlage Landtagsabgeordnete der AfD abgehört hatte, erklärte nun Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU), dass die „politische Beobachtung“ einer Partei „ohne konkreten Anlass“ unzulässig sei. Zuvor hatte die Staatsregierung in Dresden die Anfertigung einer illegalen Datensammlung über AfD-Abgeordnete via VS zugeben müssen. Diese Maßnahmen reihen sich laut AfD-Fraktionschef Jörg Urban in zahlreiche weitere Schikanen ein. Im Fokus seiner Kritik stehen nun Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der CDU-Landtagspräsident. Wussten sie von den illegalen Machenschaften und dem Einsatz des VS gegen den politischen Mitbewerber?

Kritik an Homo-Lobby: Droht evangelischem Pfarrer Haft?

Die Staatsanwaltschaft Bremen erhob Anklage gegen den evangelischen Pfarrer Olaf Latzel wegen Volksverhetzung. Der Pastor hatte es nämlich gewagt, bei einem Eheseminar Homosexualität als eine „Degenerationsform der Gesellschaft“ und bestimmte Homosexuelle als „Verbrecher“ zu bezeichnen. Gegen den Vorwurf, er habe Schwule generell als Verbrecher tituliert, entgegnete der Pfarrer, er habe lediglich „militante Aggressoren, die uns als Gemeinde in den letzten Jahren immer wieder angegriffen und gotteslästerlich diffamiert haben“, so genannt. Mittlerweile entschuldigte sich Latzel während eines Gottesdienstes für seine harten Worte und bekräftigte abermals, Homosexuelle generell nicht für Verbrecher zu halten. Die Justiz sieht in den Äußerungen jedenfalls eine strafbare „Störung des öffentlichen Friedens“. Interessant dürfte im Prozess sein, ob allein die Behauptung von der „Degenerationsform der Gesellschaft“ in Bezug auf Homosexualität strafbar ist. Mehr dazu bei unseren Kollegen von der „Jungen Freiheit„.

Herbert Kickl (FPÖ) über Blindgänger im Verteidigungsministerium

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