































geschlossen zwischen Dr. Sebastian Bohrn Mena als Kläger und der Info-DIREKT VerlagsGmbH als beklagter Partei am 19.06.2026 vor dem Landesgericht Krems an der Donau zur Geschäftszahl 27 Cg 80/25s wie folgt: Die beklagte Partei ist gegenüber dem Kläger bei sonstiger Exekution schuldig, es ab sofort zu unterlassen, mittels künstlicher Intelligenz (KI) generierte oder manipulierte Bildnisse des Klägers zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten, wenn der Kläger im Zusammenhang mit der Bildberichterstattung a) mit einem grotesk verzerrten, hämischen oder manischen Lachen dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./A, und/oder b) mit einem verschlagenen oder selbstgefälligen Gesichtsausdruck neben Symbolen der Justiz und/oder technologischen Geräten (wie Laptops) dargestellt wird, wie geschehen mit Beilage ./B, insbesondere im Zusammenhang mit Texten, in denen das Vorgehen des Klägers gegen Hass im Netz als "Klagswelle", oder mit Aussagen wie "überzieht Kritiker mit Klagen" oder sinngleich bezeichnet wird, wie dies auf der Website info-direkt.eu am 23.08.2025 und 30.08.2025 geschehen ist.