Der Weg zur Waffenbesitzkarte

Symbolbild

Wer sich eine Waffe zur Selbstverteidigung anschaffen möchte, muss eine Waffenbesitzkarte beantragen. Info-DIREKT zeigt, wie es geht.

Die Waffenbesitzkarte berechtigt zum Erwerb und Besitz von Waffen der Kategorie B. Mit der Waffenbesitzkarte darf man bis zu zwei Waffen besitzen und beispielsweise in entladenem Zustand in einem geschlossenen Behältnis z.B. zum Schießstand bringen. Die Waffen dürfen aber nicht regelmäßig am Körper getragen werden, sondern müssen zu Hause sicher aufbewahrt sein. Unter Waffen der Kategorie B versteht man u.a. Revolver und Pistolen.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Rechtfertigung für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B (hier reicht als Grund „Selbstverteidigung“, den man nicht weiter begründen muss)
  • Psychologisches Gutachten
  • Nachweis des sachgemäßen Umgangs mit Schusswaffen („Waffenführerschein“)
  • Für Zivildiener gilt eine Wartezeit von 15 Jahren, bis die Waffenbesitzkarte beantragt werden darf

Psychologisches Gutachten

Als ersten Schritt ist die Einholung eines psychologischen Gutachtens ratsam. Der Gutachter stellt fest, ob der Antragsteller nicht dazu neigt, unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden. Im Allgemeinen umfasst die Testung einen Fragebogen mit anschließendem Gespräch und sollte von jedem geerdeten Durchschnittsbürger problemlos bestanden werden. Jeder Verkehrspsychologe bietet solche Gutachten an. Sollte das Gutachten, aus welchen Gründen auch immer, nicht bestanden werden, ergeben sich keine weiteren Nachteile für den Antragsteller.

Kosten: zwischen 300 und 350 Euro.

„Waffenführerschein“

Der Waffenführerschein kann bei jedem Waffenhändler abgelegt werden. Die Ausbildung umfasst die gesetzlichen Grundlagen in Bezug auf Schusswaffen und notwendiges Wissen über sicheren Umgang und ordnungsgemäße Verwahrung und eine kurze praktische Einschulung im Umgang mit Waffen.

Kosten: ca. 50 Euro.

Zuständige Stellen und notwendige Dokumente

Je nach Wohnort ist entweder die Bezirkshauptmannschaft, das Magistrat oder die Landespolizeidirektion für die Beantragung zuständig. Folgende Dokumente sind bei der Beantragung mitzubringen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde, sollte sich der Name bei der Heirat geändert haben
  • ein Lichtbild
  • Wehrdienstnachweis bzw. Zivildienstnachweis
  • eventuell Nachweis eines akademischen Grades
  • Psychologisches Gutachten (nicht älter als 6 Monate)
  • Nachweis über den sachgemäßen Umgang („Waffenführerschein“)

Beim Amt wird noch einmal nach Grund und Rechtfertigung gefragt. Hier reicht es „Selbstverteidigung“ anzugeben und muss nicht weiter erklärt werden. Jeder Bürger hat das gesetzlich verankerte Recht auf Selbstschutz. Die zuständige Stelle wirft auch einen Blick auf das Strafregister des Antragstellers und klärt, ob die Person verlässlich ist.

Kosten: rund 80 Euro

Gesamtkosten für die Waffenbesitzkarte: rund 500 Euro

WICHTIG: Die Vorgaben zur Erlangung der Waffenbesitzkarte sind wichtige und gerechtfertigte Schritte und sollen ein Mindestmaß an Sicherheit gewährleisten. Die zuständigen Beamten machen ihren Job und tragen zu dieser Überprüfung bei. Sollten sich Polizeibeamte telefonisch zur Überprüfung vor Ort melden, dann sollte immer daran gedacht werden, dass auch sie zu diesen wichtigen Schritten beitragen.

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