Bundestag stellt fest: Grenzöffnung 2015 war illegal

von Kuebi = Armin Kübelbeck (Eigenes Werk) [GFDL oder CC-BY-SA-3.0], via Wikimedia Commons

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages legt kurz vor der Wahl ein brisantes Gutachten vor. Demnach war die fatale Grenzöffnung 2015 illegal.

Die Grenzöffnung 2015 hat geltendes Recht missachtet und stellt einen eklatanten Verfassungsbruch dar. Zu diesem Schluss kamen bereits mehrere anerkannte Juristen und Experten. Doch jetzt legt auch der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages ein eindeutiges Gutachten vor, wonach die Grenzöffnung 2015 auf keinerlei Rechtsgrundlage erfolgte. Das Schriftstück liegt exklusiv der „Welt“ vor.

Abstimmung des Parlaments nötig gewesen

So verweisen die Juristen auf die „Wesentlichkeitslehre“ und das „Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, wonach der Gesetzgeber (also das Parlament) in „grundlegenden normativen Bereichen … alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen“ habe. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Familiennachzug würde es der „Entscheidung der Legislative“ obliegen, „ob und bei welchem Anteil Nichtdeutscher an der Gesamtbevölkerung die Zuwanderung von Ausländern ins Bundesgebiet begrenzt wird.“ Es wäre also eine Abstimmung des Parlaments nötig gewesen. Auch die Migranten, die aus Österreich nach Deutschland kamen, hätten abgewiesen werden müssen. Denn bei Österreich handelt es sich klar um einen sicheren Drittstaat.

Merkel handelte antidemokratisch

Doch anstatt das Parlament über ihre Entscheidung abstimmen zu lassen, handelte Merkel klar antidemokratisch und hielt nur Rücksprache mit einzelnen Ministern. Auch nachträglich stimmte das Parlament nie darüber ab, weshalb nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Entscheidung fehlt. Eine entsprechende Anordnung des Innenministeriums, das Ausnahmen ermöglicht hätte, gab es nicht. Das Gutachten zeigt also deutlich, was vielen ohnehin schon bewusst ist: die Grenzöffnung 2015 verstieß gegen geltendes Recht, stellt einen Verfassungsbruch dar und wurde auf antidemokratische Art und Weise beschlossen.

 

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5 Kommentare

  1. da Deutschland nur offene Binnengrenzen hat,konnte sie ja garnicht die grenze öffnen,und für die Sicherung der aussengrenze ist sie nicht verantwortlich-

  2. Sooo, und was ist jetzt die Konsequenz,für die Frau Merkel, will mann xie weiter auf dem Kanzler Stuhl lassen oder was passiert jetzt. Hat jemand Vorschläge…?

  3. Kann man so lesen wenn man will. Ist zwar falsch, das steht da nicht drin, aber wenn man unbedingt will und sowieso schon psycho ist…

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