Marcus Franz: „Nein zur #EheFuerAlle!“

Die Idee der „Ehe für Alle“ setzt sich in der westlichen Welt immer mehr durch und hat nun auch in Österreich – durch einen zumindest sonderbaren Spruch des Verfassungsgerichtshofs – ihre scheinbare Rechtfertigung gefunden. Der Jubel bei den Linken, bei den selbsternannten Liberalen und bei Teilen der Homo-Lobby war nach der Publikation der höchstrichterlichen Entscheidung entsprechend groß und in den modernistisch orientierten Redaktionen, die sich immer als Taktgeber des Zeitgeistes fühlen, waren die üblichen Empörten ausnahmsweise nicht entrüstet, sondern überschlugen sich in Begeisterungsstürmen.

Schlagabtausch von Marcus Franz

Aus rationaler Sicht sind aber sämtliche Argumente, die für die Umwandlung der Ehe in ein allgemein zugängliches Konstrukt für die gesetzlich geschützte Verbindung von Bürgern in Anschlag gebracht werden, definitiv falsch und daher abzulehnen. Die einzige zulässige Begründung ist die ideologische: Man kann natürlich der Ansicht sein, dass man die Ehe anders gestalten will – weil man das eben aus weltanschaulicher Sicht so möchte. Aber es gibt keinen einzigen objektivierbaren Grund für diese fundamentale Veränderung. Warum das so ist, kann man plausibel erklären.

Was heisst „Ehe“ überhaupt?

Zunächst geht es um die Begrifflichkeit des Wortes „Ehe“. Die monogame Ehe ist von ihrem Wesen und Sinn her als die offizielle und legalisierte Verbindung von Mann und Frau konzipiert und in den allermeisten höher stehenden Zivilisationen eine jahrtausendealte Einrichtung. Sie ist in ihrer Bedeutung einzigartig und sie stellt aus guten Gründen ein einzigartiges Privileg dar, das weder mit einer anderen zwischenmenschlichen Beziehung zu vergleichen noch gleichzusetzen ist.

Zu dieser besonderen Verbindung gehört nämlich auch die natürliche Zeugung und die Aufzucht von Kindern. Dieser spezielle Zweck der Fortpflanzung und das den Eltern überantwortete Kindeswohl sind nicht nur Teil der Einzigartigkeit der Ehe und der Familie, sondern sie bilden gemeinsam mit der unterschiedlichen Geschlechtlichkeit der Eheleute den Charakter der ehelichen Verbindung und der Familie, die daraus entsteht. Die Institution Ehe ist dadurch eine der am längsten und tiefsten verankerten Strukturen der Gesellschaft. Wir wissen überdies auch aus der Kulturgeschichte, dass die legalisierte und gesetzlich geschützte monogame Beziehung zwischen Mann und Frau einen essenziellen Vorteil bei der Kultur- und Wirtschaftsentwicklung gewährleistet.

Das Volk ist gefragt

Jede politisch betriebene Änderung des Ehe-Begriffs stellt also eine unerhörte Kompetenzüberschreitung der politisch Verantwortlichen dar, weil entgegen der aktuellen richterlichen Meinung weder eine verfassungsmäßige noch sonst irgendeine Ermächtigung zu finden ist, diesen seit unvordenklichen Zeiten bestehenden und unbestrittenen Begriffsinhalt des zentralen Konzeptes „Ehe“ einfach abzuändern oder nach einer mit fadenscheinigen „Gleichheitsargumenten“ begründeten Willkür zu erweitern. Konsequenterweise müssten also alle jene, die den Begriffs- und Bedeutungswandel wollen,  jetzt eine Volksabstimmung anstreben: Es war und ist das Volk, das die zentralen Begriffs- und Bedeutungsinhalte seiner Sprache findet und vorgibt – und nicht 14 Richter oder ein Parlament, das auf Zuruf dieser Richter Gesetzesänderungen durchführt und damit hochexplosive Sprengsätze in die Fundamente der Gesellschaftsordnung montiert.

Die Scheinargumente

Weil die #EheFuerAlle – Lobbyisten aber wissen, dass die Vox populi nicht so leicht zu steuern und zu überzeugen ist, finden wir in der wiederkehrenden Debatte und vor allem auch im Richterspruch keine weltanschaulichen Bekenntnisse, sondern nur eine Ansammlung von Argumenten, die zwar keine sind, dafür aber stets auf die Liebe, das Rechtsempfinden und auf die vermeintliche Diskriminierung abzielen. Das scheint die Leute müde zu machen, schafft da und dort schlechtes Gewissen und schwächt die sachlich absolut berechtigten Widerstände. Diese falschen und trotzdem ständig wiederholten Begründungen lauten wie folgt:

1. „Es geht doch um Liebe – warum soll man Liebenden die Ehe verwehren?“

Dieses wohlklingende Scheinargument ist deswegen falsch, weil es nicht um die Verwehrung von Liebe und Zusammenleben geht, sondern um den Bestand eines uralten und wie beschrieben einzigartigen Rechtsinstituts zwischen Mann und Frau, das auch und vor allem auf Ausschließlichkeit beruht. Erwachsene können lieben, wen und wie sie wollen, aber sie können mit der Liebe nicht die Ehe umdeuten oder für sich beanspruchen, wenn sie die Voraussetzungen der Ehe nicht erfüllen. Für andere Formen des gesetzlich geschützten und definierten Zusammenlebens gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten wie etwa die Eingetragene Partnerschaft oder den Abschluss von privaten Verträgen zur gegenseitigen Obsorge etc. Diese Einrichtungen wurden übrigens durch den aktuellen Spruch des VfGH auch der Änderung preisgegeben.

2. „Den Homosexuellen wird ein Recht vorenthalten“

Diese Begründung ist genauso falsch wie die erstgenannte. Es gab für Homosexuelle nie ein Recht auf Ehe, deswegen wird ihnen auch kein Recht vorenthalten. Die Lobby moniert zwar permanent ein „Recht auf Ehe“, dieses Recht ist aber mangels seines Vorhandenseins weder anwend- noch  begründbar. Überdies kennen wir im bestehenden Ehe-Gesetz trotz der oft getätigten Behauptung auch kein explizites „Eheverbot“, weil die Festschreibung dieses Verbots aus Sicht des Gesetzgebers wegen der natürlichen Gegebenheiten der Ehe nie notwendig war. Es gibt lediglich das Eherecht, das die Ehe als die Verbindung zwischen Mann und Frau definiert.

Zur Untermauerung der rechtlichen Voraussetzungen gab es im Jahre 2016 auch eine einstimmige(!) Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, die besagt, dass die ausschließliche Existenz der heterosexuellen Ehe (ohne Möglichkeit der gleichgeschlechtlichen Heirat) die Menschenrechte von Homosexuellen nicht einschränkt. Das müsste eigentlich reichen, tut es aber nicht. Linke Ideologen geben nicht auf, wenn der EGMR nicht in ihrem Sinne entscheidet. Da wird eben so lange am verqueren Argumentarium weitergedrechselt, bis man endlich scheinbar recht hat.

3. „Es wird den Heteros durch die Ehe für Alle doch nichts weggenommen“

Auch diese Behauptung ist objektiv falsch. Wenn das einzigartige und rein rational begründete Privileg der Ehe zwischen Mann und Frau auf  „alle“ ausgedehnt wird, so verliert dieses Privileg seine Bedeutung und wird nivelliert. Das hat zur Folge, dass der Begriff und die Bedeutung der Ehe sukzessive aufgelöst und schließlich der totalen Willkür und Beliebigkeit Tür und Tor geöffnet werden

4. „Wenn die Ehe nicht für alle offen steht, so ist das eine Diskriminierung von Homosexuellen“

Als Beweis für die Unrichtigkeit dieses ebenfalls oft benützten Scheinarguments sei nochmals auf das oben erwähnte EGMR-Urteil verwiesen. Die österreichischen Verfassungshüter haben übrigens dieses Scheinargument in ihrer Begründung als zentral dargestellt. Ebenfalls wichtig und änderungswürdig erschien den Damen und Herren des hohen Gerichts der Umstand, dass unter den jetzigen Gegebenheiten die Homosexuellen ihre sexuelle Orientierung  preisgeben müssten, wenn sie sich amtlich in eine Eingetragene Partnerschaft begeben. Dass die Heteros diese Preisgabe der sexuellen Orientierung aber unentwegt und seit jeher tätigen, wenn sie heiraten, ist den Richtern wohl entgangen…Allein daran können wir schon erkennen, dass der VfGH-Spruch höchst fragwürdig ist und an die Plädoyers von Winkeladvokaten erinnert.

„Für alle“ heißt für alle

In der Diskussion um die Ehe für alle wird auch gerne ausgespart, dass die „Öffnung“ der Ehe einen ganzen Rattenschwanz an neuen grundsätzlichen juristischen Fragestellungen nach sich zieht. Mit welcher haltbaren Begründung sollte man dann Leuten, die eine Vielehe eingehen wollen, dieselbe verwehren, wenn man die Einzigartigkeit der Ehe einmal zerstört hat? Wie soll man Wünschen nach einer Verwandten-Ehe oder einer Kinder-Ehe begegnen, sobald die Ehe nivelliert und „für alle“ da ist?

Die Verfassungsrichter werden enorme Schwierigkeiten haben, wenn diese anderen, öffentlich noch kaum diskutierten Eheformen eingeklagt werden. Gerade die Viel- und die Kinder-Ehe sind Problemstellungen, die aufgrund des migrationsbedingten Kulturwandels den Juristen bereits jetzt Kopfzerbrechen machen. Welche andere Verhinderungsmöglichkeit als ein willkürliches und daher juristisch nicht haltbares Ehe-Verbot hätte man nach der Einführung einer „Ehe für alle“? Die Antwort ist ganz einfach: Keine!

Einzigartig und unverändert

Wer intellektuell redlich argumentiert, wird daher immer zu demselben Schluss kommen: Nur die Ehe ist die Ehe und als solche ist sie einzigartig und sie muss unverändert genau das bleiben, was sie ist. Anders gesagt: Die „Ehe für alle“ kann es aus rationalen, kulturellen und juristischen Gründen gar nicht geben. Eine Ehe für alle ist im wahrsten Sinne des Wortes letztlich eine Perversion, also eine Verdrehung – auch wenn der VfGH seine Entscheidung anders getroffen und formal in Juristendeutsch begründet hat.

Doch die Hoffnung lebt: Es gibt eine Möglichkeit, die durch den VfGH-Spruch notwendig gewordene Gesetzesänderung zu verhindern. Die Ehe muss samt traditioneller Familie in die Verfassung. Dafür ist entweder eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament oder eine Volksabstimmung notwendig. Die vermutlich nun kommende Koalition von FPÖ und ÖVP hätte weltanschaulich das nötige Fundament, um eine solche Volksabstimmung einzuleiten. Eine Zweidrittel-Mehrheit im Parlament wird sich wohl nicht ausgehen. Aber es wäre doch ein schöner Einstieg für die allseits geforderte Stärkung der direkten Demokratie, wenn wir über die Bedeutung von Ehe und Familie alle zusammen als Volk unsere Entscheidung treffen.


Dieser Beitrag ist Teil eines Schlagabtauschs über die Entscheidung des VfGH über die „Ehe für alle“. Die Gegenposition von Gerald Grosz finden Sie >> hier << Marcus Franz ist praktizierender Arzt. Er begann seine politische Karriere 2013 als Quereinsteiger beim Team Stronach. Nach einem kurzen Ausflug in die ÖVP war er in der letzten Legislaturperiode parteifreier Abgeordneter ohne Klubzwang. Marcus Franz betreibt als „konservativer Rebell“ einen eigenen Blog. 

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5 Kommentare

  1. Es ist traurig, wie der Staat und auch die Justiz unsere Kultur, unsere Werte, unsere Gesellschaft und unsere Heimat vernichten. Wir müssen uns gegen den Wahnsinn wehren und hoffen, daß die neue Regierung keinen Kniefall vor der EU und dem Gender-Wahnsinn etc. macht.

  2. Wenn die kommende VP/FP-Regierung eine Volksabstimmung um das Thema „Ehe für alle“ initiiert, dann wäre das mindestens ein deutliches Zeichen gegen den in den Abgrund führenden Zeitgeist unserer Gesellschaft. Ich würde mich dafür an vorderster Front engagieren.

  3. Ich bin überzeugt, nein, ich bin mir sicher, dass dieser Marcus Franz, (für mich übrigens,kein Rebell), jener „starke Mann“,jener Protagonist wäre, nach welchem sich eine doch sehr vernünftige Mehrheitsgesellschaft-unser Land, längst sehnte; ganz abgesehen von seiner brillanten Intellektualität im allgemeinen, als Arzt, seiner Politisch-Pluralistischen ohnehin!
    Daher, weg mit diesem längst ausgedienten Menschen-verachtenden-korrumpierten-pervertierten Polit-System!

    Protegieren wir ihn und machen wir ihn einfach zu „unserem Kaiser“?!

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