Sollten heute nicht die Identitären, sondern die Antifa vor Gericht stehen?

Bild: Martin Sellner: By Martin MAGA [CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0)], from Wikimedia Commons. Antifa: cantfightthetendies via flickr.

Nun hat er also begonnen, der Strafprozess gegen 17 Vertreter der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), und zwar in Graz (Info-DIREKT berichtete hier und hier). Verantwortlich dafür war die dortige Staatsanwaltschaft, bei der ein übereifriger Staatsanwalt seit Jahren bemüht ist, die patriotische Gruppe als „kriminelle Vereinigung“ gemäß § 278 StGB abzustempeln.

Von Martin Pfeiffer

Es ist aber anzunehmen, dass man sich für die Anklage Rückendeckung aus Wien geholt hat, stellt dieser Prozess doch einen Präzedenzfall in Österreich, ja ganz Europa dar. Wie kann jedoch ein Jurist mit Realitätssinn auf die Idee kommen, einen Verein, der durch überwiegend friedliche Aktionen auf die eklatanten Missstände in der Gesellschaft hinweisen will, zu verbieten? Oder sind da etwa politische Gründe im Spiel?

Spitzel als Provokateur eingeschleust?

Äußerst bedenklich klingt jedenfalls die Meldung, die am Tage vor Prozessbeginn in einer linksliberalen Gazette erschien. Danach soll die Anklagebehörde ihre Erkenntnisse u. a. von einem in die IBÖ eingeschleusten Spitzel gewonnen haben. Der unter dem Decknamen „Sandro“ operierende Schnüffler soll vom Heeresabwehramt entsandt worden und teilweise als Provokateur in Erscheinung getreten sein. Wandeln die austriakischen Behörden etwa auf den schmierigen Spuren bundesdeutscher Verfassungsschützer, die seit Jahrzehnten schon Spitzel in patriotische Organisationen und Parteien einschleusen, um so nicht nur Informationen zu gewinnen – teilweise sogar illegal –, sondern auch einen Vorwand zu haben, gegen die Vereinigungen vorgehen zu können, weil die staatlich bezahlten Charakterlumpen als „Agents Provocateurs“ strafbare Aktionen machten oder zu solchen aufriefen.

Kritik an Gesinnungsjustiz von SPÖ und NEOS

Wie bedenklich die Anklage und dünn die Suppe ist, zeigen die empörten Reaktionen von bedeutenden Juristen, darunter Nationalratsabgeordneten, zu dem Gesinnungsprozess. Nein, es waren keine freiheitlichen Mandatare, die aus rechtsstaatlichen Erwägungen Einwände gegen das Verfahren ins Felde führten, sondern Abgeordnete von SPÖ und NEOS, nämlich der rote Justizsprecher Hannes Jarolim („Die Luft wird dünn im demokratischen Rechtsstaat Österreich.“) – dieser ist wahrlich kein Freund der Rechten, sorgte er doch vor vielen Jahren für die Lex Schaller im Nationalrat – und die NEOS-Justizsprecherin, Ex-OGH-Präsidentin und Bundespräsidentschaftskandidatin Irmgard Griss („Da muss man sehr aufpassen, dass nicht die Gesinnung bestraft wird.“), sowie der einstige Vorstand des Strafrechtsinstituts der Uni Wien, Helmut Fuchs, der daran zweifelt, dass die IBÖ-Vertreter den Tatbestand der „kriminellen Vereinigung“ erfüllt haben. Und auf EU-Ebene war es auch kein FPÖ-Mandatar, der den Auftritt von Bundeskanzler Sebastian Kurz im Europäischen Parlament zu Kritik an Gesinnungsprozessen im deutschsprachigen Raum nutzte, sondern ein bundesdeutscher Abgeordneter, und zwar nicht von der AfD!

Die Mafia-Methoden der Antifa

Wenn man die IBÖ verbieten will, warum kommt man nicht zuerst auf die Idee, die eindeutig regelmäßig gegen die Rechtsordnung verstoßende Antifa als „kriminelle Vereinigung“ einzustufen? Die Tatsache, dass die Antifa in der Regel nicht ordentliche Vereinsstrukturen aufweist, dürfte da dennoch kein Hindernisgrund sein. Wer gezielt friedliche Menschen körperlich angreift und verletzt, ja ihnen zumindest verbal nach dem Leben trachtet, und mit Farbbeutelaktionen immer wieder fremdes Eigentum beschädigt (hier ein paar Beispiele dazu), dem sollte der Staat schleunigst das Handwerk legen! Würde auch nur ein Teil der Energie des Staates, der zur Beobachtung der „rechten Szene“ verwendet wird, in die Observierung der Antifa fließen, wäre Österreich sicherer.

Über den Autor

Martin Pfeiffer ist promovierter Jurist und Publizist. Nach redaktioneller Tätigkeit bei der Wiener Wochenzeitung „Zur Zeit“ (1999–2003) wechselte er in die Schriftleitung des Grazer Monatsmagazins „Die Aula“, das er bis zur Einstellung im Juni 2018 gestaltete, und wurde 2004 auch Geschäftsführer des Aula-Verlages. Er ist Obmann des „Kulturwerks Österreich“ und tritt als Redner im gesamten deutschsprachigen Raum sowie als Buchautor auf. Martin Pfeiffers „Querschläger“-Kolumne erscheint wöchentlich bei Info-DIREKT.

 

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