IB-Prozess: Ein Sieg für die Demokratie und Freisprüche für die Angeklagten

Freispruch Identitären Prozess in Graz
IB-Prozess, Hintergrundbild: pixabay.com

Heute wurden alle identitären Aktivisten von den Vorwürfen der Grazer Staatsanwaltschaft freigesprochen, einer kriminellen Vereinigung anzugehören oder Verhetzung zu betreiben. Das Gericht hat festgestellt: Kritik an der Regierung Erdogans oder am Islamismus mag manchen missfallen, ist aber zweifelsfrei zulässig.

Von Alexander Markovics

Heute wurden um 11:30 die Urteile im Identitären-Prozess verkündet. Wie Info-DIREKT bereits berichtete, wurde 17 Mitgliedern und Sympathisanten der Bewegung Österreich die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Vorwürfe der Grazer Staatsanwaltschaft beruhten dabei im wesentlichen auf Verhetzungen und Sachbeschädigungen, welche im Rahmen von IB Aktionen stattgefunden haben sollen. Alle Angeklagten wurden vom Vorwurf der Verhetzung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freigesprochen. Lediglich zwei Angeklagte wurden wegen einer Sachbeschädigung in Maria Lankowitz und einer Nötigung sowie Körperverletzung im Rahmen einer Aktion an der Uni Klagenfurt 2016 zu Geldstrafen verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen keinen Einspruch erhoben. Es kam lediglich zu Verurteilungen wegen Sachbeschädigung und Nötigung in jeweils einem Fall.

Die Anklage – Gesinnungsjustiz in der Zweiten Republik

Von Anfang an war die Anklage der Grazer Staatsanwalt ein Lehrbuchbeispiel für Gesinnungsjustiz. In seinem Schlussplädoyer bezeichnete der Staatsanwalt die Angeklagten als „faule Bourgeois“, „dumm“ und bezichtigte sie der Verhetzung. Kritik an Masseneinwanderung, Islamisierung und der Regierung Erdogan stellte für ihn „Verhetzung“ dar. Wie der Verteidiger Lehofer in seinem Schlussplädoyer wunderbar aufzeigte, war der Prozess von Anfang an faktenwidrig darauf ausgelegt, mittels absurder Beweisführung die Angeklagten zu vernichten. So wurden etwa FPÖ Aufkleber den Identitären zugerechnet und diesen als Sachbeschädigung angelastet. Weiters wurden fragwürdige Zeugen vorgeladen, so etwa ein Bosnier, der in seiner Vergangenheit Islamist war und heute in der Inklusion von Ausländern tätig ist.

Ein Freispruch für den patriotischen Aktivismus

In der Urteilsverkündung begründete der Richter seinen Freispruch in Bezug auf die vorgeworfenen Verhetzungen damit, dass diese mehrdeutig gewesen seien. Linke mögen darin Verhetzungen sehen, für die Mehrheit der Bevölkerung ist aber eine Aktion wie an der Uni Klagenfurt eindeutig als Kritik am Islamismus zu erkennen. Er selbst habe sich darüber gewundert, wie die vorgeladenen Zeugen sich darum gewunden haben, dies zuzugeben. Auch eine Kritik an der Regierung Erdogan und ihrer Unterwanderung der österreichischen Gesellschaft müsse zulässig sein. Damit wurde nun auch durch österreichische Gerichte festgestellt, dass patriotischer Aktivismus zwar manchen bürgerlichen Menschen nicht gefallen mag, jedoch ein zulässiges Mittel der Kritik ist. Eine Verurteilung der Identitären als kriminelle Vereinigung hätte ein Wiederaufleben der Gesinnungsjustiz und eine schwere Beschädigung unserer Demokratie bedeutet. Der heutige Tag ist also nicht nur ein guter Tag für die Angeklagten, sondern auch für die österreichische Demokratie.

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