Belgien: Regierung zerbricht nach Ja zum UN-Migrationspakt

Charles Michel U.S. Department of State from United States [Public domain], via Wikimedia Commons; Bart de Wever Miel Pieters [CC BY-SA 2.0], via Wikimedia Commons; UN-Fahne Wilfried Huss / Anonymous [Public domain], via Wikimedia Commons; Bildkomposition von Info-DIREKT

Vergangene Woche verließ die flämische Rechtspartei N-VA die belgische Regierung aus Protest gegen den UN-Migrationspakt. Als Regierungschef Charles Michel ankündigte weiterregieren zu wollen, kam es vergangenen Sonntag in Brüssel zu Massenprotesten. Nachdem auch Grüne und Sozialisten ein Misstrauensvotum ankündigten, kündigte Michel seinen Rücktritt an

Von Alexander Markovics 

Nach Ja zum UN-Migrationspakt: „Marsch gegen Marrakesch“ in Brüssel

Als Reaktion auf die Annahme des UN-Migrationspaktes durch die belgische Regierung kündigte die patriotische N-VA die Koalition auf. Beim „Marsch gegen Marrakesch“ am vergangenen Sonntag forderten die Teilnehmer eine Schließung der Grenzen und ein Ende der Masseneinwanderung. Laut Polizei nahmen mehr als 5.000 Menschen an der Demo teil. Als 300 bis 400 Demonstranten versucht hatten in das EU-Parlament einzudringen, schritt die Polizei mit Tränengas und berittenen Einheiten ein.

Vorhaben einer Minderheitenregierung scheiterte an N-VA

Bis zuletzt wollten die in der belgischen Regierung verbliebenen Parteien als Minderheitenregierung ohne Neuwahlen und damit demokratische Legitimation weitermachen. Auch die ehemalige Regierungspartei wurde dabei umworben. Doch die Forderungen der zuvor aus der Regierung ausgetretenen N-VA nach einer Autonomie für den flämischen Landesteil wurden abgelehnt.

Misstrauensantrag von Grünen und Sozialisten

Neben den flämischen Nationalisten hatten auch die Grünen und Sozialdemokraten versucht, Premier Michel unter Druck zu setzen. Sie forderten die Regierung innerhalb von 48 Stunden zu einem politischen Kurswechsel auf, ansonsten würde ein Misstrauensvotum folgen. Daraufhin kündigte der belgische Premier an seinen Rücktritt einzureichen.

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