Menschenrechte: Belgien verurteilt, weil Mörder nicht therapiert!

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Absurde Vorfälle um die Menschenrechtsgerichtbarkeit werden in der EU zur Normalität. Der Staat Belgien wurde zu 32.500 Euro Entschädigung verurteilt, weil er einen Mörder nicht in seiner Muttersprache therapieren ließ. 

Von Alexander Markovics

Mörder und Vergewaltiger erhält Entschädigung

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet die Behandlung des verurteilten Mörders und Vergewaltigers als unmenschlich, da dieser jahrelang keine Therapie in seiner Muttersprache Deutsch bekommen habe.

Über Strafe hinaus festgehalten, weil Gefahr für Gesellschaft

Der Täter wurde von den Behörden auch nach Verbüßung seiner Haftstrafe noch festgehalten, weil er laut den belgischen Behörden eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.

Unzeitgemäße Rechte stellen Täter- vor Opferschutz

Das Urteil stellt ein weiteres Beispiel dafür dar, dass sich die europäische Justiz zu viel Sorgen um Minderheiten, Mörder und Vergewaltiger macht. Mörder und Vergewaltiger dürfen hingegen nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, wenn ihnen in ihrer Heimat deswegen drakonische Strafen drohen.

Weiteres Beispiel dafür, dass Menschenrechte überdacht werden müssen!

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist ein weiteres Beispiel dafür, dass die Europäische Menschenrechtskonvention ohne Tabus diskutiert werden muss!

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