Nach erneuter Razzia bei Sellner: Jetzt sollten Parteien handeln!

Erneute Razzia bei Martin Sellner (IBÖ)
Bild Parlament: Von Oktobersonne - Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, Link; Bild Martin Sellner und Bildkomposition: Info-DIREKT

Trotz Freispruch nach einem politisch motivierten Prozess geht die Justiz weiter gegen Identitären-Chef Martin Sellner sehr fragwürdig vor. Aus meiner Sicht wäre es deshalb jetzt an der Zeit, dass die im Nationalrat vertretenen Parteien der Justiz diesbezüglich genau auf die Finger schauen. Und zwar nicht, um Martin Sellner zu verteidigen, sondern um unseren Rechtsstaat vor mutmaßlichen Missbrauch zu schützen.

Kommentar von Michael Scharfmüller

Bereits vor dem Grazer IB-Prozess im Jahr 2018 war es offenkundig, dass die unbequeme aber gesetzestreue Jugendgruppe mithilfe fragwürdiger Gesetze zum Schweigen gebracht werden sollte. Gegenüber dem ORF sagte Christian Pilnacek, Generalsekretär im Justizministerium, dazu:

„Das ist jetzt auch mal die Aufgabe hier einen Punkt zu machen und [zu] sagen: Hier ist die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und Aufforderung zu Hass und Aufforderung zur Menschenverachtung überschritten und das wollen wir deutlich machen!“ (siehe Video am Ende des Beitrags)

Bei Pilnacek handelt es sich übrigens um jenen Spitzenbeamten, dem von einigen Stellen Amtsmissbrauch vorgeworfen wird – es gilt die Unschuldsvermutung.

Weitere Verfolgung statt Entschuldigung

Wer jetzt meint, dass die Justiz nach dem rechtsgültigen Freisprüchen ihre Niederlage eingestand und sich Pilnacek für seine haltlosen Mutmaßungen entschuldigt hat, der irrt sich. Weil Identitären-Chef Martin Sellner eine Spende von einem späteren Terroristen erhielt, wird er seither von den österreichischen Behörden als Terrorverdächtiger geführt.

War die erste Hausdurchsuchung rechtmäßig?

Im März 2019 kam es deswegen zu einer behördlichen Durchsuchung seiner Wohnung. Juristen sahen diese Hausdurchsuchung mit geltenden Gesetzen nicht vereinbar. Hausdurchsuchungen gelten nämlich nicht umsonst als schwerer Eingriff in das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung. In Österreich sollte bevor eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird eigentlich eine Vernehmung des Betroffenen durchgeführt werden und dieser „zur freiwilligen Herausgabe des Gesuchten bewegt werden“. Sellner wurde vor dem Einbruch in seine Privatsphäre weder von den Behörden befragt, noch hatte er die Möglichkeit das Gesuchte selbst herauszugeben.

Hausdurchsuchung um journalistische Tätigkeit zu erschweren?

Am 18. Juni fand nun erneut eine Hausdurchsuchung in Sellners Wohnung statt. Begründet wurde diese wieder mit der von Sellner erhaltenen Spende. Der wahre Grund für die neuerliche Durchsuchung könnte jedoch auch ein weiterer Einschüchterungsversuch sein. Ebenso denkbar ist für viele Kritiker dieser Vorgangsweise, dass Sellners journalistische Tätigkeit damit behindert werden sollte. Da man ihm bei jeder Hausdurchsuchung sämtliche technische Ausrüstung abnimmt, erschwert man ihm so auch das Bespielen seines Youtube-, Twitter- und Telegram-Kanals.

Wie ein Elefant im Porzellanladen

Natürlich sollen und müssen Behörden mutmaßliche Kontakte zu Terroristen überprüfen. Klar sollte aber auch sein, dass sie dabei nicht wie ein Elefant im Porzellanladen vorgehen dürfen. Ansonsten bekommt man den Eindruck, dass die Justiz Martin Sellner, die Identitäre Bewegung Österreichs (IBÖ) und das gesamte patriotische Lager in aller Öffentlichkeit in einem schlechten Licht darstellen möchte. Anstatt sich in den politischen Diskurs unzulässig einzumischen, hätten Staat und Politik die Aufgabe, für miteinander konkurrierende Gruppierungen Rahmenbedingungen festzulegen, die einen friedlichen Austausch zwischen diesen ermöglichen. Nachzulesen ist das bei Chantal Mouffe: „Über das Politische. Wider die kosmopolitische Illusion“

Mit parlamentarischen Anfragen den Rechtsstaat schützen

Diese Vorgangsweise der Justiz zu hinterfragen und notfalls zu kritisieren, sollte im Sinne aller politischen Akteure und Parteien in Österreich sein. Nicht um Martin Sellner zu helfen, sondern um unseren Rechtsstaat zu schützen und unser aller Freiheit zu verteidigen. Wurden rechtsstaatliche Prinzipien nämlich erst einmal unwidersprochen gebrochen, ist die Büchse der Pandora geöffnet. Deshalb sind alle im Parlament vertretenen Parteien dazu aufgerufen in Bezug auf die Verfolgung von Martin Sellner parlamentarische Anfragen an den Justizminister zu stellen.

Keine Zeit für islamische Terroristen

So „übermotiviert“ wie im Fall von Martin Sellner, ist die Justiz übrigens nicht immer, so ließ sie beispielsweise den Meinl-Akt vier Jahre liegen. Zudem musste die Grazer Staatsanwaltschaft, die auch federführend gegen Sellner vorgeht, mutmaßliche islamische Terroristen 2018 nach zwei Jahren aus der U-Haft entlassen, weil sie unfähig war, innerhalb dieser Zeit eine Anklageschrift gegen diese zu verfassen.

Staatsanwaltschaft Graz setzt Prioritäten falsch

Im Standard verwies Christian Pilnacek in diesem Zusammenhang darauf, dass

„die Grazer Anklagebehörde die meistbeschäftigte in Österreich sei. Seit geraumer Zeit seien mehrere Großverfahren, wie etwa gegen die Identitäre Bewegung, gegen andere islamistische Terrorverdächtige oder gegen Staatsverweigerer, im Laufen.“

Wer in der Demokratie einschläft, läuft Gefahr in einem DDR-ähnlichen Unrechtsregime wieder aufzuwachen. Wehret den Anfängen!

Spitzenbeamter Christian Pilnacek über den IB-Prozess in Graz:

Martin Sellner über die neuerliche Hausdurchsuchung bei ihm:

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