Patriotenverfolgung an der Grenze zum Rechtsmissbrauch

Patriotenverfolgung an der Grenze zum Rechtsmissbrauch
Bild: freepik; Bild Friedrich Langberg: privat; Bildkomposition: Info-DIREKT

In den Fokus der Gesinnungsjustiz kann jeder kommen. Deshalb sollten die jüngsten Vorgänge auch jenen zu denken geben, die (noch) nicht betroffen sind.

Gastkommentar von Friedrich Langberg

Rechtsstaat und Demokratie gelten als identitätsstiftende Säulen unserer Zivilisation. Der jüngsten Eurobarometer-Umfrage zufolge liegen die Österreicher mit dem Vertrauen in ihre Justiz auch im europäischen Spitzenfeld: Auf Platz drei hinter Dänemark und Finnland. Ein zugleich erfreulicher wie irritierender Zustand. Erfreulich, weil die Legitimität eines Staatswesens in hohem Maße abhängig ist von seiner Akzeptanz bei den Bürgern. Irritierend, weil doch eine gewisse Hellhörigkeit angebracht wäre, nachdem der Rechtsstaat in jüngerer Vergangenheit eine deutliche Schlagseite hat erkennen lassen.

Die Moral der Herrschenden steht über dem Recht

Von Menschen geschriebene Gesetze sollten klar formuliert sein, um jede kryptische Mehrdeutigkeit auszuschließen. Und doch mussten wir mit ansehen, wie eine deutsche Kanzlerin jedes mit Einwanderung konnotierte Recht europaweit für ungültig erklärt hat. Gleichzeitig wurde Viktor Orban, von europäischem Recht zum Schutz der Außengrenze verpflichtet, rückwirkend als Sündenbock gebrandmarkt. Er habe gegen „die Werte der Union“ verstoßen.

Sollten bei der „Nie-wieder–Fraktion“ nicht alle Alarmglocken schrillen, wenn die Moral von Herrschenden über geltendem Recht steht? Vor allem dann, wenn diese Überheblichkeit das konkrete Gegenteil dessen umsetzt, was dem Mehrheitswillen aller europäischen Völker entspricht? Stichwort: Demokratie?

Recht folgt Gesinnung – auch in Österreich

Ex-Innenminister Herbert Kickl stand unlängst noch im Kreuzfeuer, er jene Stellen der Menschenrechtskonvention überdenken wollte, die als Instrument für Masseneinwanderung zweck-
entfremdet werden. Interessanterweise scheinen deswegen dieselben Leute laut auf, die es für geboten zu halten, die „Identitäre Bewegung (IB)“ aus dem Geltungsbereich der Artikel 9, 10 und 11 der EMRK auszuschließen. Diese Paragraphen befassen sich mit Gewissens- und Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Alles Grundrechte, deren Ausübung man den Identitären zu verwehren versucht. Und das, nachdem ein unabhängiges Gericht sie von allen Verleumdungen freigesprochen hat.

Missbräuchliche Inanspruchnahme der Justiz

Daher stellt sich die Frage: Grenzen die bisherigen und noch kommenden Verfahren gegen die IB an Rechtsmissbrauch? Unter Rechtsmissbrauch versteht man die missbräuchliche Inanspruchnahme juristischer Institutionen, die für einen anderen als den vorgesehenen Zweck bemüht werden. Und ja, es sieht so aus, als wolle man die personellen und materiellen Ressourcen der IB in Prozessen bündeln, um sie von jeder politischen Tätigkeit abzuhalten. Das wäre Gesinnungsjustiz gegen Unbescholtene und sollte auch jenen zu denken geben, die (noch) nicht betroffen sind.

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