Deutscher Bundestag plant Haftstrafen für EU-Kritiker

Deutscher Bundestag plant Haftstrafen für EU-Kritik
Symbolbild: freepik

Am 15. Jänner 2020 wurde im deutschen Bundestag der Entwurf eines Gesetzes eingebracht, der die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe stellen soll. (Video am Ende des Beitrags)

Der AfD-Abgeordnete Peter Böhringer machte das Thema öffentlich und erklärt in einem Video, weshalb dieser Vorstoß problematisch und vor allem rechtswidrig ist.

Bis zu drei Jahre Haft

Beispielhaft zeigt Peter Böhringer satirische und kritische Sujets, die nach dem Gesetzesvorhaben in Hinkunft verboten werden sollen. Dabei soll kein Bagatelldelikt geschaffen werden. Die vorgeschlagenen Strafen für dieses Gedankenverbrechen ohne Opfer sind hart:

„Der Gesetzentwurf schlägt die Einführung eines § 90c StGB vor, der die Verunglimpfung der Flagge und Hymne der Europäischen Union unter Strafe stellt. Der Entwurf sieht dabei vor, dass der abstrakte Strafrahmen der neuen Vorschrift sich an § 90a StGB orientiert und daher bei Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe liegt. Der Versuch einer solchen Verunglimpfung soll ebenso strafbar sein.“

Massiver Angriff auf die Meinungsfreiheit

Das oben stehende Zitat stammt aus der Drucksache 19/14378 des deutschen Bundestages, welche in der Sitzung vom 15. Jänner erstmals diskutiert wurde. Böhringer hält fest, dass die Europäische Union kein Staat ist und ohne Volksabstimmung auch kein solcher werden kann. Entsprechend wäre eine Gesetzgebung, welche die EU zum gegen Kritik und Verunglimpfung schützenswerten Staat macht, ein Verstoß gegen geltendes Recht. Der Abgeordnete verortet in der Gesetzesinitiative zudem einen massiven Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Video von AfD-Bundestagsabgeordneten Böhringer zum Thema:

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