Afrikaner-Entschließung zeigt: EU wünscht sich blinde Polizei!

Afrikaner-Entschließung zeigt: EU wünscht sich blinde Polizei!
Bilder: freepik; Bildkomposition: Info-DIREKT

Die EU möchte, dass Sicherheitsbehörden zukünftig blind für ethnische Unterscheidungsmerkmale sind. Das geht aus der vom EU-Parlament mehrheitlich angenommenen EU-Entschließung „Grundrechten von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa“ hervor. Diese EU-Forderung kann sich negativ auf unsere Sicherheit auswirken.

Dieser Kommentar von Thomas Steinreuter ist im aktuellen Printmagazin Info-DIREKT erschienen, wo Sie auch zahlreiche weitere Informationen zu dieser EU-Mogelpackung finden. 

Was tun, wenn jede seriöse Studie belegt, dass Migranten überdurchschnittlich kriminell sind? Richtig: Man verbietet den Medien die Herkunft der Täter zu nennen. Was tun, wenn das auch nichts hilft? Ganz einfach: Man gibt den Ermittlungsbehörden die Schuld dafür.

Macht die Polizei Afrikaner zu Drogendealer?

Das dahinter liegende Erklärungsmuster sieht so aus: Warum erwischt die Polizei so viele Afrikaner beim Drogendealen? Ganz einfach, weil die Polizei fast ausschließlich Afrikaner auf Drogen kontrolliert. Durch diese Stigmatisierung werden Afrikaner erst in das Drogenmilieu gedrängt. Somit sorgt die Polizei durch ihre rassistisch-motivierten Kontrollen selbst dafür, dass sich ihre Vorurteile bestätigen.

Bereits vor Jahren wurde ein Fall bekannt, bei dem sich ein Drogenfahnder der Polizei dafür rechtfertigen musste, dass fast alle Drogendealer, die er fassen konnte, Afrikaner waren.

Gefahr für Polizisten

Erhalten die Forderungen der EU Einzug in den Polizeialltag, wird es sich bald jeder Polizist zweimal überlegen, bevor er einen Afrikaner kontrolliert. Stellen Sie sich diese dienstlich verordnete Blindheit bei Grenzkontrollen vor. Dort könnten Polizisten dann nur mehr Menschen kontrollieren, die offensichtlich Einheimische sind, um sich selbst ja keinem Rassismus-Vorwurf auszusetzen.

Täterbeschreibung unmöglich

Besonders interessant wird das Ganze, wenn es darum geht mittels Täterbeschreibung nach einem Verbrecher zu fahnden. Sobald dieser die Kleidung wechselt, wird es nämlich unmöglich sein diesen zu erkennen, wenn man weder Haut-, Augen- noch Haarfarbe nennen darf und auch nicht verraten darf, welche Sprache er spricht.

Fehlt nur noch, dass die EU der Polizei auch noch verbietet zu sagen, wenn ein Täter auffällig dick oder klein ist. Schließlich könnte das den Täter ja kränken. Auch eine Täterbeschreibung als Mann oder Frau wäre in Zeiten des dritten Geschlechtes zu überdenken, um niemanden zu diskriminieren.

Anti-Rassismus-Schulungen für Polizisten

All diese Probleme lassen sich aber sicher bei „Schulungen zur Beseitigung von Vorurteilen“ lösen, die sich die EU zukünftig für Polizisten wünscht.

Weitere Informationen

Mehr Infos über die EU-Entschließung „Grundrechte von Menschen afrikanischer Abstammung in Europa“ finden Sie im aktuellen Magazin Info-DIREKT. Am besten gleich, um nur 38,50 Euro im Jahr, abonnieren!

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