Hoher Ex-Beamter: Regierung agiert gesetz- und verfassungswidrig

Der ehemalige Spitzenbeamte Manfred Matzka lässt kein gutes Haar an den Corona Gesetzen der Regierung: verfassungswidrig
Bild: Sebastian Kurz: Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, CC BY-SA 2.0; Parlament von Thomas Wolf, www.foto-tw.de, CC BY-SA 3.0 de; Komposition: Info-DIREKT

Es ist wohl die qualifizierteste wie auch härteste Kritik an den Beschlüssen der Regierung seit Beginn der Corona-Krise. Die „Husch-Pfusch-Gesetze“ wären „aberwitzig“, nicht zu überblicken, verstoßen gegen geltendes Recht und gegen die Verfassung. Zahllose Erlässe wären nebulös und könnten beliebig und willkürlich ausgelegt werden.

Die Kritik kommt von niemand geringerem als von Manfred Matzka und erschien als „Kommentar der Anderen“ in der Tageszeitung „DerStandard“. Matzka war 16 Jahre lang  Leiter der Sektion I (Präsidialsektion) im Bundeskanzleramt und damit einer der höchsten und einflussreichsten Beamten der Republik Österreich.

Ein gesundheitswirtschaftliches Ermächtigungsgesetz

Matzka hält in seinem Kommentar fest, dass das Ermächtigungsgesetz der Bundesregierung nahezu identisch mit dem kriegswirtschaftlichen Ermächtigungsgesetz von 1917 formuliert sei. Hautptsächlich wäre das Wort „Krieg“ mit „Covid-19“ ersetzt worden. Mit diesem Gesetzestext wurde 1933 der Rechtsstaat in Österreich ausgehebelt, in Folge ergriff der Austrofaschismus die Macht. In dieser Parallele sieht der Autor ein beunruhigendes Potenzial.

Vermutlich rechtswidrig um Entschädigungen gedrückt

Am 11. März wurden Verordnungen nach Paragraf 15 Epidemiegesetz erlassen. Dieses Gesetz hätte nur das Verbot von Versammlungen abgedeckt, wurde aber für Betriebsschließungen verwendet. Dieser Vorgang war laut Matzka, der sich auch auf Alfred J. Noll beruft, gesetzeswidrig. Man habe dafür den Paragraf 15 genutzt, da der eigentlich dafür vorgesehene Paragraf 20 Entschädigungen vorgesehen hätte, welche man möglicherweise vermeiden wollte.

Parlament mit Gesetzesflut überschwemmt

In Folge habe es drei Wellen von Covid-19 Ermächtigungsgesetzen gegeben, welche allesamt „husch-pfusch“ vorbereitet gewesen wären. Dies gipfelte in „aberwitzigen“ Sammelgesetzen, die mit 42 Novellen und 92 Artikeln für keinen Parlamentarier mehr nachvollziehbar gewesen wären. Zahllose Erlässe des Gesundheistministers wären als Angriff auf den Rechtsstaat zu verstehen. Matzka weist dabei auf Artikel 18 der Bundesverfassung hin:

„Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden.“

Heimliche Änderung der Verfassung

Danach folgte ein Grundrechtseingriff mit einer Blanko-Ermächtigung für Betretungsverbote, die nirgendwo näher konkretisiert waren. Grundrechtseingriffe wären nur zulässig, wenn sie verhältnismäßig sind. Das Betretungsverbot wurde in Folge zur Ausgangssperre. Als Paradefall für ein verfassungswidriges Gesetz erachtet Matzka die rückwirkende Außerkraftsetzung der Entschädigungsregeln für geschlossene Betriebe. Im 2. Covid-Maßnahmengesetz wäre heimlich die Verfassung geändert worden. Auch Strafbestimmungen wären rückwirkend eingefügt worden, die für sich verfassungswidrig sind. Bundespräsident Van der Bellen soll das nach Matkas Meinung gewusst  aber dennoch unterzeichnet haben.

Regierung sollte sich mit Rechtsstaat, Verfassung und Geschichte beschäftigen

All diese Ungeheuerlichkeiten und noch viele mehr beschreibt der Mann, der jahrzehntelang einer der wichtigsten und mächtigsten Beamten der Republik war. Dieser gab der Regierung abschließend einen Ratschlag: Sie möge sich mit Rechtsstaat, Verfassung und Geschichte beschäftigen.

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Wer in der Corona-Krise einschläft, läuft Gefahr in einer Diktatur aufzuwachen! 

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