Regierung will Ausnahmezustand bis Ende 2021 einzementieren

Die Regierung plant über den Weg einer Epidemiegesetz-Novelle den Ausnahmezustand bis Ende 2021 einzuzementieren.
Bild: Bernhard Holub - Own work, CC BY-SA 4.0, Link; Hintergrund: Freepik

Die Demokratie – oder zumindest der Schatten der Demokratie, den wir bislang erleben durften – muss in diesen Tagen harte Schläge einstecken. Heimlich still und leise möchte die Regierung den Ausnahmezustand nun bis Ende 2021 einzementieren. Dazu gehören brutale Einschnitte, deren Konformität mit Verfassung und Menschenrechten mehr als fraglich sind.

Ein Kommentar von Michael Mayrhofer

Als würden die Ungeheuerlichkeiten der letzten Wochen und Monate noch nicht genügen, welche von diversen Verfassungsexperten als rechts- und verfassungswidrig eingestuft wurden. Still und leise wurden nun weitere Gesetze beschlossen, die brutal in die von Verfassung und Menschenrechten vorgegebenen Grundrechte eingreifen. Wie zum Hohn – oder wie in einem dystopischen Roman – erklärt der grüne Gesundheitsminister Rudolf Anschober dazu:

„Die Regelung dient dazu, mehr Freiheiten zu schaffen, als das bisher möglich ist.“

So sieht „mehr Freiheit“ in Türkis-Grün aus

„Veranstaltungen, die ein Zusammenströmen größerer Menschenmengen mit sich bringen, sind zu untersagen, oder ist deren  Abhaltung auf bestimmte Personengruppen einzuschränken oder an die Einhaltung bestimmter Voraussetzungen oder Auflagen zu binden, sofern und solange dies im Hinblick auf Art und Umfang des Auftretens einer meldepflichtigen Erkrankung zum Schutz vor deren Weiterverbreitung unbedingt erforderlich ist.“

Diese schwammige Formulierung lässt in Hinkunft alle Optionen offen – auch den Einsatz der nicht nur datenschutzrechtlich umstrittenen Corona-App als Selektionskriterium.

Screeningprogramme, Datenbanken

Weiters soll Gesundheitsminister Anschober die Möglichkeit erhalten, Screeningprogramme durchführen zu lassen, bestimmte Bevölkerungsgruppen und Berufsgruppen zu untersuchen und die Erkenntnisse in einer Datenbank zu speichern. Die Teilnahme an diesen Maßnahmen wäre „freiwillig“. Wenn man sie mit obenstehendem Paragraphen kombiniert, könnte natürlich problemlos festgehalten werden, dass alle nicht Freiwilligen eben leider, leider keine Veranstaltungen mehr besuchen dürfen. Völliger Zufall ist sicherlich auch, dass beim Screenig E-Mail-Adressen und Telefonnummern gespeichert werden sollen. Ein besonderer Schelm müsste man, sein, wenn man hier eine mögliche Verknüpfung der Daten mit der Corona-App oder anderen Diensten wittert.

Keine parlamentarische Begutachtung

Diese Novelle des Epidemiegesetzes soll keine Begutachtungsphase durch das Parlament erhalten. Angeblich wäre es mit diesem Gesetz wieder einmal besonders eilig, damit es rechtzeitig zu den Lockerungsmaßnahmen in Kraft treten könne. Da wird wohl auch der Bundespräsident wie bei den letzten Malen besonders eilig zustimmen müssen, auch wenn er angeblich selbst Zweifel an der Rechtmäßigkeit hat. Die Opposition schäumt, ist aber naturgemäß in der hilflosen Minderheit. Da werden die Proteste von FPÖ, SPÖ und NEOS wieder einmal nichts nutzen. Schön langsam wird es in Summe sehr beachtlich, wofür sich die Grünen hergeben, nur um an den Futtertrögen und am Schalthebel der Macht zu verbleiben. Denn mit Demokratie hat all das nichts mehr zu tun.

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