Die EU, der größte Feind Europas

Die EU, der größte Feind Europas
Bild Leyen: © European Union 2019 – Source: EP, (CC-BY 4.0). Bild Straßburg:J. Patrick Fischer via wikipedia.org (CC BY-SA 3.0). Komposition: Info-DIREKT

Wer sich mit der Arbeit der EU-Institutionen tatsächlich beschäftigt, kommt sehr schnell in eine Sackgasse aus Informationen und Begriffen, mit denen ein Normalbürger wenig anfangen kann. Selbst politikinteressierte Mitmenschen verlieren sehr schnell den Überblick.

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So kann es sein, dass man zwar noch etwas mit den Hauptinstitutionen Kommission, Rat und Parlament anfangen kann. Wer aber weiß was ein „Trilog“ oder ein „Shadow-Meeting“ ist. Und wer kann tatsächlich den Unterschied aus Verordnungen, Richtlinien und Entschließungen wiedergeben, um nur einige Beispiele zu nennen. Dieser unübersichtliche Moloch wird daher im Volksmund nur noch Brüssel genannt. Nicht als Name für eine flämische Stadt, sondern als Synonym einer bürgerfremden und sich selbst am Leben erhaltenden Institution mit dem irreführenden Namen „Europäische Union“. Info-DIREKT will mit diesem Beitrag einen Einblick hinter die Kulissen geben.

Die Kommission

Die Europäische Union wird durch ca. 35.000 Beamte an den Standorten Brüssel, Straßburg und Luxemburg verwaltet. Die eigentliche Hauptverwaltung dabei ist die Kommission an deren Spitze der EU-Kommissionspräsident und die Kommissare stehen. Diese kommen aus allen Mitgliedstaaten. Die Kommission ist de facto niemandem unterstellt und kann im eigentlichen Sinn schalten und walten wie sie will. Auch wenn durch die Lissabon- Verträge eine gewisse Kontrolle durch die Mitgliedsstaaten festgeschrieben wurde, so haben jene aber ausschließlich empfehlenden Charakter. Die Kommission ist zuständig für fast alle Bereiche des öffentlichen Lebens in den Mitgliedstaaten und produziert am laufenden Band Entwürfe für Verordnungen und Richtlinien.

Der Rat

Neben der Kommission ist der Rat der zweite wichtige „Player“. Dieser besteht aus den Regierungschefs und den Ministern der Mitgliedstaaten. Hier werden die Entwürfe der Kommission abgesegnet oder abgelehnt. Erst mit dem Beschluss des Rates werden die Mitgliedstaaten beauftragt, Richtlinien und Verordnungen in den nationalen Parlamenten umzusetzen. Dieses geschieht noch durch das Einstimmigkeitsprinzip. Dass heißt, dass alle Ländervertreter zustimmen müssen. Ansonsten werden die Vorlagen wieder an die Kommission zur Überarbeitung zurückgegeben. An diesem Prinzip der Einstimmigkeit wird seit geraumer Zeit gesägt, um unliebsame Beschlüsse auch mit einfacher Mehrheit umsetzen zu können, da insbesondere die osteuropäischen Länder sich zum Beispiel bei Fragen der Migration oft gegen die Vorstellungen der Kommission zur grenzenlosen Umverteilung der Asylsuchenden quergestellt haben.

Das Parlament

Das EU-Parlament ist die dritte Institution im Bunde. Dieses ist eigentlich relativ machtlos und wurde zum Anschein einer demokratischen Legitimation ins Leben gerufen. Die 751 Parlamentarier können zwar Empfehlungen und Wünsche äußern und mit Parlamentsmehrheit Verfahren anhalten und zur Beratung an Rat und Kommission zurückgeben. Tatsächliche Beschlüsse mit Bindungskraft können sie aber nicht verabschieden, ja noch nicht einmal einbringen. Das einzige Mittel um einen politischen Willen zu bekunden, ist die sogenannte Entschließung oder auch Resolution ohne rechtliche Bindung. Und von diesem Recht wird reichlich und oftmals auch in obskurer Weise Gebrauch gemacht.

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Entschließungsanträge

EU-Anträge unterscheiden sich gravierend von Anträgen der nationalen Parlamente. Wer sich die Mühe macht und sich Anträge des Nationalrats oder des deutschen Bundestags anschaut, stellt fest, dass diese meist aus dem Antrag selber und einer Begründung bestehen. Wobei die Begründung grundsätzlich nicht Bestandteil des Beschlusses ist. 

Der Aufbau von Entschließungsanträgen

Ganz anders bei einer Entschließung des EU-Parlaments: Diese besteht aus drei Teilen. Der erste Teil besteht aus Spiegelstrichen, die beginnend mit „unter Hinweis“ die Thematik beschreiben und mehr oder weniger stimmende Informationen auflisten. Überprüfen lässt sich hiervon oft wenig und als Parlamentarier muss man sich oft auf die Stichhaltigkeit verlassen.

Der zweite Teil führt unter Buchstaben geordnet sogenannte „Erwägungen“ auf. Diese Erwägungen beziehen sich auf bereits beschlossene Entschließungen des Parlaments, der UNO oder nationalen Parlamenten. Es werden Richtlinien, Reden und sonstige produzierten Aussagen herangezogen, die sehr oft nur wenig mit dem konkreten Thema zu tun haben, sondern in Regelmäßigkeit Gender, LBGT, Frauengesundheit (eine Umschreibung für leichte und unreglementierte Abtreibung) und sonstige links-grüne Themen einschließt. Der sogenannte „Kampf gegen Rechts“ und den scheinbar allgegenwärtigen Rassismus darf dabei natürlich auch nicht fehlen, selbst wenn es um die Trinkwasserversorgung in einem südasiatischen Land geht.

Der dritte Teil ist dann der eigentliche Forderungskatalog und wird numerisch aufgezählt. Auch hier natürlich immer wieder versehen mit linksgrünen Forderungen.

Keine Debatten, keine überlegte Politik

Das Besondere ist, dass alle drei Teile Bestandteil des Antrags sind und somit mit beschlossen werden müssen – und damit auch Bestandteil zukünftiger Beschlüsse werden können, wenn man sich auf eine so beschlossene Entschließung beruft. Und so geschieht es Stück für Stück, dass selbst aberwitzige Themen mehr und mehr in die politische Willensbildung einfließen und manifestiert werden. Denn den Parlamentariern bleibt oftmals nur übrig, auch unliebsame Teile der Entschließung zähneknirschend mitzutragen, für sie gute Teile abzulehnen oder sich gezwungenermaßen zu enthalten.

Wenn man sich dann noch vor Augen führt, dass diese Entschließungen unter enormem Zeitdruck und meist nur wenige Stunden vor der Plenarsitzung komplett gelesen werden können und oftmals mit vielfachen Änderungsanträgen und Ergänzungen begleitet sind, kann man sich ausmalen, wie demokratisch solche Papiere beschlossen werden. Große Debatten finden nicht statt. Meinungsbildung unter Zeitdruck und mit kaum nachprüfbaren Inhalten kann man kaum als überlegte und den Interessen der Menschen verpflichtete Politik bezeichnen. Und so verwundert es nicht, dass die Bürger der Union kaum etwas ihrer Lebenswirklichkeit Entsprechendes, ja sogar Widersprechendes aus dieser Blase namens Europäisches Parlament hören oder lesen – und dieses Konstrukt mehr und mehr als größter Feind Europas gesehen wird.

 

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