Lärmbelästigung als Vorwand für Auflösungen von privaten Treffen

Lärmbelästigung als Vorwand für Auflösungen von privaten Treffen
Bild Kanzler Sebastian Kurz und Innenminister Karl Nehammer (beide ÖVP): European People's Party via flickr.com (gemeinfrei)

Bei der heutigen Pressekonferenz wurde Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gefragt, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage bisher private Zusammenkünfte von der Polizei aufgelöst wurden. Seine Antwort darauf lässt die Wogen hochgehen! (Videos dazu weiter unten)

Die Vorgeschichte: Gestern musste die Regierung eingestehen, dass trotz der seit Mitte März geltenden Ausgangssperren private Treffen immer erlaubt waren. Eine „missverständliche Formulierung“ auf der Internetseite des Gesundheitsministeriums sei entsprechend korrigiert worden.

Verbreitung von Fake-Laws und Angst

Viele Menschen glauben diese Beteuerung der Regierung und ihrer treuen Medien nicht. Sie vermuten, dass die Regierung bewusst falsche Informationen verbreitet hat, auch um Angst zu schüren. Juristen werfen der Regierung in diesem Zusammenhang vor mit Fake-Laws getrickst zu haben.

Plötzlich Lärmbelästigung als Grund für Auflösungen und Anzeigen

Durch das Eingeständnis der Regierung, dass private Treffen in Wirklichkeit nie verboten waren, ist auch die Rechtsgrundlage für deren Auflösungen nun offiziell weggefallen. Vermutlich behauptete Innenminster Nehammer deshalb bei der heutigen Pressekonferenz, dass die Auflösungen von privaten Zusammenkünften aufgrund von Lärmbelästigung erfolgt seien. Hier ein Video-Ausschnitt seiner Aussage:

Viele fühlen sich von Regierung belogen

Als gestern – rechtzeitig vor dem Ramadan – plötzlich bekannt wurde, dass private Treffen nie verboten waren und die Bürger das nur falsch verstanden hätten, reagierten viele Menschen im Internet empört. Nehammers Aussagen bei der Pressekonferenz wird die Wogen wohl kaum glätten.

Kanzler Kurz erzählte uns die Unwahrheit

So verkündete Kurz – ohne eine Rechtsgrundlage dafür zu haben -, dass wir uns auch im privaten Bereich nicht treffen dürfen:

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