Rechtsanwalt deckt auf: „Lockerungen“ bringen Verschärfungen!

Rechtsanwalt Schilchegger klärt auf: Lockerungsverordnung ist wieder nur eine Mogelpackung
Foto: Parlamentsdirektion - Foto Simonis

Der Wochenblick hat bei Rechtsanwalt Michael Schilchegger nachgefragt, ob die Lockerungsverordnung des Gesundheitsministeriums diesmal hält, was der Bevölkerung versprochen wurde. Die kurze Antwort: Nein, wieder nicht. Im Gegenteil: es kommen neue Verschärfungen. Und das schon ab heute.

Das mit „Covid-19-Lockerungsverordnung“ bezeichnete Bundesgesetzblatt bringt eine Reihe von Änderungen, die mit 1. Mai in Kraft treten. Wer sich echte Lockerungen erhofft hat, könnte enttäuscht werden. Vielmehr sind nun handfeste Eingriffe in den Privatbereich festgeschrieben und strafbewehrt.

Vier Kernpunkte findet der juristische Experte bedenklich bis kurios:

  1. Vorschriften für die Privatwohnung
    Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, müssen auch im Privatbereich einen Meter Abstand einhalten und eine Schutzmaske tragen. Für jede Person müssen zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen.
  2. Die Maskenpflicht im öffentlichen Raum wurde erweitert
    Nun gilt auch eine Maskenpflicht in Bahnhofshallen und dergleichen. In jedem geschlossenen öffentlichen Raum herrscht ab sofort Schutzmaskenpflicht.
  3. Strafen für das Betreten von Spielplätzen möglich
    Freizeit und Vergnügungsparks dürfen jetzt nicht mehr betreten werden. Es ist nirgendwo klargestellt, welche Art von Betrieb oder Anlage dabei gemeint ist und ab welcher Größe die Regelung gelten soll. Deshalb gilt sie universell und erlaubt Strafen für das Betreten eines öffentlichen Parks mit Spielplätzen.
  4. Chaos in Bildungseinrichtungen vorprogrammiert
    Schüler und Studenten dürfen ihre Ausbildungsstätten unter Einhaltung eines Ein-Meter-Abstandes und mit Schutzmasken betreten. Für Schulen, Universitäten und Fachhochschulen gilt aber der gesamte Inhalt der Verordnung nicht. Dementsprechend ist ab dem Überschreiten der Grundstücksgrenze für kreatives und willkürliches Chaos gesorgt.

Die vollständige Analyse von Rechtsanwalt Michael Schilchegger, der auch Bundesrat der FPÖ ist, finden Sie bei unseren Kollegen vom Wochenblick.

Mehr über Michael Schilchegger erfahren Sie hier: entschaedigung-corona.at

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