Kinder-Corona-Tests verweigert: Land droht mit Strafen und Quarantäne

Die Oberösterreichische Landesregierung sorgte mit einem Statement auf Facebook für große Aufregung.
Bild: Land OÖ/Max Mayrhofer; Komposition: Info-DIREKT; Am Bild zu sehen (v.l.n.r.): Landesrat Stefan Kaineder (Grüne), Landesrat Markus Achleitner (ÖVP), Landeshauptmann-Stellvertreter Manfred Haimbuchner (FPÖ), Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP), Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), Landesrat Günther Steinkellner (FPÖ), Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP), Landesrat Wolfgang Klinger (FPÖ); Landesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ)

Das Land Oberösterreich exekutiert Zwangstests für Schul- und Kindergartenkinder. Ein dazu veröffentlichtes Mitteilung auf Facebook sorgt für großen Zorn in der Bevölkerung.

Unter einem Bild mit der Aufschrift „#Fake News“ erklärt die Landesregierung sinngemäß, dass es sich dabei nicht um Zwangstests handeln würde. Gleichzeitig ist jedoch auch zu lesen, dass alle, die sich nicht zwangstesten lassen mit einer Verwaltungsstrafe zu rechnen hätten. Man kann also zwischen einer Testung oder einer Bestrafung inklusive tagelanger Quarantäne wählen. 

Neue Art der „Freiwilligkeit“ macht Menschen wütend

Ein kleiner „Shitstorm“ folgte auf den Fuß. Aktuell sind schon über 350 Kommentare unter der anonymen Wortmeldung des Social Media Teams des Landes Oberösterreich zu lesen. Die meisten davon sind in einem erbosten Tonfall verfasst. Viele Menschen fühlen sich offenbar „gepflanzt“. Denn unter dem Titel „#Fakenews“ bestätigt die Landesregierung sinngemäß den Vorwurf: Dass Corona-Tests für Schul- und Kindergartenkinder per Zwang vorgeschrieben sind. Das veranlasste mehrere Kommentatoren zu einem Vergleich mit dem „Erlkönig“:

„Und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt.“

Auf Verweigerung des Tests erfolgt Zwangsquarantäne

Tatsächlich spricht das Land Oberösterreich in dem Beitrag von einer „gesetzlichen Pflicht zur Testung“. Diese dürften aber nur mit Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters erfolgen. Die angebliche Freiwilligkeit wird aber sofort wieder relativiert:

„In der Praxis werden jene Personen, die eine Testung verweigern, unter Quarantäne gestellt und diese müssen sie auch gemäß den geltenden Regelungen einhalten.“

Sprich: Wenn ein Erwerbstätiger die Testung seiner Kinder verweigert, riskiert er eine mindestens 20-tägige Quarantäne für sich und jeden Familienangehörigen, wie bei einem Fall aus St. Wolfgang bekannt wurde.

Verweigerung des Tests ist strafbewehrte Verwaltungsübertretung

Doch damit nicht genug, denn in der Stellungnahme wird weiter ausgeführt:

„Wird eine Testung verweigert, stellt das eine Verwaltungsübertretung dar, die durch entsprechende gesetzliche Regelungen mit einer Strafe geahndet werden kann. Im Allgemeinen strafen die Behörden aber nicht sofort, sondern es werden davor die Betroffenen eingehend beraten und über die Rechtslage aufgeklärt. Die Verhängung einer Strafe stellt in diesen Situationen das absolut letzte Mittel dar.“

Wie fehlerhaft CoV-Tests teilweise sind, haben wir beispielsweise hier kurz zusammengefasst: „Chaos um Corona-Test“

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