Plagiatsprüfer: Zweifel an Doktorarbeit von Virologe Drosten

Quelle: Pressebild Dr. Drosten, Charité, Foto Peitz; Hintergrund: pixabay, KamranAydinov; Komposition: Info-DIREKT

Christian Drosten ist der Superstar unter den deutschen Virologen. Zumindest wird er von den etablierten Medien als solcher verkauft. Doch einige kleine Ungereimtheiten trüben das Bild: Plagiatsprüfer haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Denn die Doktorarbeit soll erst viele Jahre nachträglich eingereicht worden sein. Treffen die Vorwürfe zu, wäre der akademische Titel wohl hinfällig.

Von Michael Mayrhofer

Christian Drosten überrascht nicht nur mit ständigen Meinungsänderungen, die auf eine politische Agenda schließen lassen. Gerade erst machte er einen Vorstoß mit der Empfehlung von „Vorquarantäne“ vor Familientreffen.

Angeblich ohne ideologische oder politische Motive haben sich Plagiatsprüfer nun die Doktorarbeit Drostens angesehen. Dabei zeichneten sich auf ihrer Stirn tiefe Falten des Erstaunens ab: Dosten soll seine Dissertation im Jahr 2001 verfasst haben. Auf dieser Basis wurde ihm der akademische Grad Doktor verliehen. Doch die Existenz der Dissertation selbst lässt sich erst ab dem Sommer des Jahres 2020 nachweisen. Es gibt momentan keinen Beweis dafür, dass sie vor diesem Datum in der heutigen Fassung existiert hätte.

Im Jahr 1997 hielt die Promotionsordnung fest, dass der Doktorand seine Dissertation innerhalb eines Jahres in einer von vier möglichen Versionen abzuliefern habe. Würde er dieser Pflicht nicht nachkommen, „erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte“.

Der renommierte Plagiatsprüfer Dozent Dr. Stefan Weber hat sich den Sachverhalt im Detail angesehen. Er schreibt zu Beginn, dass er die Vorwürfe zunächst für ein unglaubwürdiges Gerücht gehalten habe. Tatsächlich fand aber auch Weber keine Doktorarbeit von Drosten, die vor dem Jahr 2020 veröffentlicht wurde. Dies scheint er – gelinde gesagt – zumindest als seltsam und ungewöhnlich zu empfinden.

Er kommt zu dem Schluss, dass nur die Universität Frankfurt am Main den Beweis erbringen könne, ob es bereits im Jahr 2001 eine vollständige Dissertation gab oder nicht. Seine Doktorprüfung will Drosten nach eigenen Angaben jedenfalls am 22. März 2003 erfolgreich abgelegt haben. Die Plagiatsprüfer wunderten sich, denn es handelte sich um einen Samstag. Weber schließt seine Analyse mit den Worten: „Was ich dennoch nicht verstehe: Warum erklären sich nicht die Universitätsbibliothek Frankfurt am Main und Herr Drosten selbst, um den Spekulationen ein Ende zu bereiten? Ich komme gerade von einer Pressekonferenz zur wissenschaftlichen Integrität in Österreich. In dieser wurde wiederholt betont, dass Veröffentlichung und Transparenz eine der wichtigsten Eckpfeiler der Wissenschaft sind. Also bitte, klärt uns auf!

In der Deutschen Nationalbibliothek tauchte die Dissertation jedenfalls erst im Jahr 2020 auf.  Daran besteht kein Zweifel. Vorher wurde sie nicht einmal katalogisiert – weder in der Nationalbibliothek, noch in der Universitätsbibliothek Frankfurt am Main. Das macht die Optik nicht besser. Plagiatsprüfer Weber betonte aber auch, dass im Jahr 2002 Teile aus der angeblichen Arbeit in einem Aufsatz in einer Zeitschrift erschienen. Deshalb sagt er: Im Zweifel für den Angeklagten, bis der Sachverhalt endgültig geklärt ist. 

Der Titel der Arbeit ist – zumindest heute, wo sie seit kurzem verfügbar ist: „Etablierung von Hochdurchsatz-PCR-Testsystemen für HIV-1 und HBV zur Blutspendertestung“.

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