Weitere Fragen zu Drostens Doktorarbeit – auch Habilitation gibt es nicht

Dr. Drosten sagte im Jahr 2014 ziemlich genau dasselbe über den PCR Test, was heute Kritiker anmerken.
Quelle: Pressebild Dr. Drosten, Charité, Foto Peitz; Hintergrund: pixabay, benzoix

Zur Doktorarbeit des umstrittenen Virologen Christian Drosten sind noch viele Fragen offen – Info-DIREKT berichtete. Nun wurde bekannt, dass er für seine Professur nie eine Habilitationsverfahren durchlief. Zweifel am akademischen Hintergrund des Mannes, der die Maßnahmen in der Corona-Krise maßgeblich prägt, machen kein gutes Bild.

Wie berichtet, kursieren in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zahlreiche Fragen zum Promotionsverfahren des weithin bekannten „Prof. Dr. Christian Drosten“. Die Dissertation des Leiters des Instituts für Virologie an der Berliner Charité galt lange Zeit als verschollen. Auf Druck von Journalisten, Plagiatsjägern und anderen neugierigen Mitmenschen sah sich die Goethe-Universität Frankfurt am Main zu einer öffentlichen Stellungnahme genötigt. Akademische Fachleute schütteln darüber den Kopf, denn sie soll mehr neue Fragen aufwerfen als sie beantwortet.

Laut Thomas Maul, der den Sachverhalt für die Achse des Guten übersichtlich und umfangreich analysiert hat, wäre es zwar „irgendwie möglich“, dass die Promotion Drostens nach den damaligen Regeln der Universität ablief – hundertprozentig sicher ist es aber nicht – in manchen Details sogar äußerst fragwürdig. Speziell die genannte Stellungnahme nährt weitere Zweifel. Besonders peinlich für die Universität ist der Umstand, dass diese sich auf Regeln beruft, die erst ab 2012 gültig wurden – Drostens Promotion fand aber im Jahr 2002 statt.

Professor ohne Habilitation

Es ist also noch nicht abschließend bewiesen oder widerlegt, ob Drosten seinen Doktortitel zu Recht trägt. Dass er aber auch zum Professor ernannt wurde, ohne eine Habilitationschrift verfasst zu haben, gibt der Sache zusätzliche Würze. In der akademischen Welt ist es eigentlich üblich, sein Wissen und seine Fähigkeit zunächst durch die Promotion und dann durch die Habilitation nachzuweisen. Seit dem Jahr 2002 ist es in Deutschland aber möglich, auch ohne diese Habilitation zu Professur und Lehrstuhl zu kommen. In Ausnahmefällen ist es möglich, eine herausragende wissenschaftliche Leistung vorzuweisen. Drosten will angeblich im Jahr 2003 das SARS-Virus mit entdeckt haben.

Damals forschte er am Bernhard Nocht Institut für Tropenmedizin. Praktischer Weise entwickelte er damals einen Test für den Erreger. „Der alleinige Entdecker“ des „SARS-CoV“ Virus ist Drosten aber unstrittig nicht, denn es wurde zeitgleich an der Universität Hongkong und vom CDC Atlanta identifiziert. Ob seine damalige Leistung deshalb so herausragend war, dass sie eine Professur rechtfertigt, kann man also differenziert sehen. Die damals Zuständigen haben die Frage jedenfalls bejaht und Drosten somit eine aufwändige und langwierige Habilitationsschrift erspart. Im Schnitt wäre mit einem Aufwand von vier Jahren zu rechnen. Drosten war ab 2007 Professor an der Universität Bonn, seit 2017 ist er Lehrstuhlinhaber und Institutsdirektor der Charité in Berlin.

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