Staatsanwaltschaft zerlegt „Expertise“ von DÖW & „Mauthausen Komitee“

Oberstaatsanwaltschaft zerlegt "Expertise" von DÖW und "Mauthausen Komitee"
Symbolbild: fp; Bildkomposition: Info-DIREKT

Was die „Expertisen“ von „hochangesehenen“ Einrichtungen wie dem „Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstands“ (DÖW) und dem „Mauthausen Komitee Österreich“ (MKÖ) wert sind, zeigt sich, wenn diese von einer Oberstaatsanwaltschaft ausführlich geprüft werden.

Zu dieser „Prüfung“ ist es gekommen, weil die beiden umstrittenen Vereine über die Rechtsanwaltskanzlei Lansky wegen Widerbetätigung, Verhetzung und ähnlicher Delikte eine Anzeige gegen Info-DIREKT angebracht hatten. Die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Linz prüfte die in der Anzeige erhobenen Vorwürfe gründlich (Akt: 21 St 89/19y). Dabei stellte sie fest, dass die von DÖW und „Mauthausen Komitee“ angeführten

„Zitate in Teilbereichen interpretativ dargelegt, aus dem Kontext gerissen und im Rahmen der vorgenommenen Kategorisierung mit inhaltlich dazu passenden Textstellen aus verschiedenen Publikationen kombiniert wurden.“

Was die Staatsanwaltschaft hier zurückhaltend aber sehr klar formuliert, entspricht dem, was Info-DIREKT bereits zuvor eindeutig belegt hatte.

Prüfung der Anzeige

Aber der Reihe nach: Am 21. Juni 2019 langte die bereits erwähnte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Linz ein. Im Jänner 2020 wurden die angezeigten Personen, nämlich alle bisherigen und der aktuelle Herausgeber von Info-DIREKT, darüber informiert. Gewissenhaft ließ die Staatsanwaltschaft vom Verfassungsschutz Beweismaterial herbeischaffen, um die Anzeige zu überprüfen.

Wütender Rundumschlag gegen Info-DIREKT

Bei einer ersten Überprüfung der 117 angezeigten Textstellen stellte die OStA bereits fest, dass 86 der Vorwürfe so abstrus waren, dass diese von der Oberstaatsanwalt sofort verworfen wurden. Die Vorwürfe, die darin von den Anzeigenerstellern niedergeschrieben wurden, lesen sich wie die Kommentare eines wütenden Kommunisten, der beim Info-DIREKT-Lesen alles notiert, was ihm aufgrund seiner eigenen Ideologie sauer aufstößt.

Von den hunderten Texten, die in 25 Magazinen erschienen sind, wurden also nur 117 Textstellen angezeigt. Davon erfüllten wiederum nur 31 überhaupt mögliche „Anhaltspunkte“ für ein strafbares Verhalten – einer rechtlichen Prüfung hielten jedoch auch diese nicht stand. Diese Tatsachen sind eine schwere Niederlage für die angeblichen „Rechtsextremismus-Experten“.

Zitate aus dem Kontext gerissen und selbst interpretiert

Die übrigen 31 Beiträge wurden von der OStA Linz penibel überprüft. Vielfach musste sie dabei feststellen, dass Zitate aus dem Kontext gerissen wurden und durch die Anzeiger interpretiert wurden. Zudem arbeitete die OStA heraus, dass bspw. das Zitat des griechischen Bürgerschutzministers Dendias („Das Land geht unter. Wir sind mit einer Invasion konfrontiert.“), in zahlreichen weiteren etablierten Medien zu finden war. 

Zitate als Aussagen von Info-DIREKT dargestellt

In Bezug auf ein weiteres Zitat aus einem Info-DIREKT-Artikel, stellte die OStA fest, dass „der Anzeiger nicht erwähnt, dass der Autor hier zum Teil keine eigenen Aussagen trifft, sondern auf den Kommentar des Militärstrategen Barnett verweist.“ Selbiges gilt für einige weitere Zitate. Hier nur noch ein Beispiel dafür:

„Diese Worte heben die Anzeiger hervor, ohne darauf zu verweisen, dass der Autor hier eine Textstelle aus einem Buch LE BONS wiedergibt.“ 

Behauptung einer NS-Nähe falsch

Ähnlich klar weist die OStA auch den Vorwurf des Anzeigers der fälschlichen Behauptung einer NS-Nähe zurück:

„Soweit die Anzeiger jedoch im genannten Zitat pauschal behaupten, der Autor ‚zitiere aus dem NSDAP-Parteiprogramm und affirmiere dessen fremdenrechtliche Bestimmungen‘, erscheint dies interpretativ und aus dem Kontext des Artikels gerissen.“

Wie bemüht DÖW und MKÖ sind eine Nähe von Info-DIREKT zum NS zu konstruieren, zeigt auch, dass sie die Aussage, die ein deutscher Professor im Interview mit Info-DIREKT machte, als NS-Relativierung bestraft sehen möchten. Der Professor sagte:

„Gerade Studenten in Leipzig sollten angesichts der Identität der Methoden, die in der NS-Zeit und in der DDR-Zeit gegen Andersdenkende angewendet wurden, für die Freiheit der Meinung kämpfen.“

Diesen völlig absurden Versuch eine strafbare Handlung aus dieser Aussage abzuleiten, kommentiert die Oberstaatsanwaltschaft nicht einmal. Sie schreibt dazu nur, dass der Anzeiger das Zitat richtig zusammengefasst habe – was aufgrund der sonstigen Qualität der Anzeige durchaus erwähnt werden muss.

Metapher aus „Herr der Ringe“ keine NS-Verharmlosung

Ähnlich absurd ist auch die Einschätzung des Anzeigers, dass eine im Info-DIREKT veröffentlichte Metapher aus „Herr der Ringe“ NS-verharmlosend wäre.

Kein Antisemitismus

Zum vielfach getätigten Vorwurf, Info-DIREKT sei antisemitisch, schreibt die OStA, dass Info-DIREKT „in allen möglichen Facetten“ Kritik an der Globalisierung betreibe und als verantwortlich dafür folgende Akteure in einzelnen Artikeln nennt:

die „Federal Reserve“ unter Miterwähnung des Hauses „Rothschild“, die „tyrannische Herrscherelite“, die „Eliten, allen voran die österreichische und bundesdeutsche Regierung“, „internationale Organisationen wie die UNHCR“, „George SOROS“, das „US-Imperium“, „der westliche Kapitalismus“, die „Hochfinanz des Westens“, die „Materialisten“, das „internationale Kartell“, der „globale Vermögensverwalter Black Rock mit seinem CEO Larry FINK“ und „ein Prozent der reichsten Menschen der Erde“ in den einzelnen Artikeln 

Dazu hält die OStA Linz fest:

„Dabei werden teilweise auch Aussagen anderer Personen wie zB des Militärstrategen Barnett, des Journalisten Ó Colmain uva. in Zitatform wiedergegeben.“

Zwar kritisiert die OStA „die Erwähnung des Hauses „Rothschild“, der „Hochfinanz“ oder die Hervorhebung des „George Soros“ in diesem Zusammenhang, stellt jedoch auch unmissverständlich klar:

„Allerdings erreicht dieser Sprachgebrauch in seiner Gesamtheit inhaltlich nicht die Intensität und Klarheit, welche eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinn (in Form der Behauptung der Lenkung des globalen Finanzsystems ausschließlich durch Juden) darstellen würde.“

Jegliche Unterstellungen, die gegen Info-DIREKT in diesem Zusammenhang immer wieder getroffen werden, sind also falsch.

Info-DIREKT propagiert den Erhalt der eigenen Identität

„Inhaltlich zielt die gewählte Rhetorik erkennbar darauf ab“, so die Oberstaatsanwaltschaft, „den Erhalt der eigenen nationalen Kultur bzw. Identität zu propagieren.“ Und weiter:

„Die für eine Betätigung im nationalsozialistischen Sinne charakteristische Herabsetzung anderer Völker bzw. Rassen mit antisemitischer Zielrichtung ist jedoch dem Bedeutungsgehalt der zugrundeliegenden Artikel in ihrer Gesamtheit nicht in der für das Erreichen der tatbestandlichen Erheblichkeitsschwelle im Sinne der zitierten Judikatur erforderlichen Deutlichkeit zu entnehmen.“

Info-DIREKT ist friedlich

Ebenso sieht die OStA in der gesamten Anzeige keinen Beleg dafür, dass Info-DIREKT zu Straftaten aufrufe. Dies sei hier besonders erwähnt, da im „Standard“ Info-DIREKT fälschlicherweise in Verbindung mit Gewalttaten und Terrorismus gebracht wurde. Zudem wischt die OStA den Vorhalt einer „spezifischen Zielsetzung des Nationalsozialismus“ bspw. die der „Rassenreinheit“, vom Tisch.

Kein strafbares Verhalten erkennbar

Der wichtigste Satz der Verfügung vom 6. Mai 2020 ist jedoch, dass das Verfahren eingestellt wurde:

„Aus den dargelegten Erwägungen kann in den verfahrensgegenständlichen Publikationen kein strafbares Verhalten der Verdächtigen erblickt werden.“

Blamage für DÖW und „Mauthausen Komitee“

Für das DÖW bedeutet das – nach der Niederlage gegen die „Aula“ – die zweite schwere Niederlage. Damit ist der private Verein DÖW ein weiteres Mal als das entlarvt, was er ist: eine Art „Privat-Stasi“ und eine „kommunistische Tarnorganisation“.

Mehr über das „Mauthausen Komitee Österreich“ erfahren Sie hier: SPÖ benutzt Mauthausen Komitee als politische Waffe

Mehr dazu, wie angebliche „Experten“ und etablierte Medien Begriffe bewusst umdeuten, lesen Sie hier: Rechtsextremismus: Ein Kampfbegriff gegen die Meinungsfreiheit

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