Corona: Ein politisch missbrauchtes Virus zersetzt unsere Grundrechte

Hintergrund: Pexels, Susanne Fürst: FPÖ

Das Corona-Virus überrollte uns im Frühjahr dieses Jahres mit ungeheurer Wucht. Die Unsicherheit hinsichtlich der Gefährlichkeit des unbekannten Virus verbunden mit der perfekten Angststrategie und medialen Aufbereitung durch die Bundesregierung führte zu einem großen Verständnis der Bevölkerung für die verhängten Beschränkungen. Bundeskanzler Kurz gelang es mittels Dauerpräsenz in den Medien binnen weniger Tage die von ihm an vorderster Front präsentierten Schritte als einzig verantwortungsvollen Weg hinzustellen.

Dieser Beitrag von Juristin und FPÖ-Nationalratsabgeordneten Susanne Fürst ist im Printmagazin Nr. 34 „Zeit aufzuwachen: Schluss mit dem Corona-Wahnsinn!“ erschienen, das Sie jetzt kostenlos zu jedem Abo erhalten.

Er scheute nicht davor zurück, mit einer moralischen Erpressung („sonst sterben Menschen“ oder „wir müssen solidarisch mit der älteren Generation sein“) in die Offensive zu gehen. Kritiker oder mahnende Stimmen waren von einem Tag auf den anderen „Lebensgefährder“; „Verharmloser“ und schon bald „Dummköpfe“; die Meinungen von Experten und Medizinern, die bereits zu Beginn vor den horrenden, unverhältnismäßigen Kollateralschäden warnten, wurden nicht nur überstimmt, sondern der Öffentlichkeit – und der Opposition – vorenthalten. Von den klassischen Medien ignoriert, sahen sich viele von ihnen bald echter Zensur in den sozialen Medien ausgesetzt.

Gehirnwäsche

Der mediale Gleichklang, mit dem die Regierungslinie und das „Worst case-Szenario“ bis heute begleitet werden, ist erschreckend. Es ist wie eine Gehirnwäsche, der wir unterzogen wurden, denn es gab und gibt nach wie vor kein Entkommen. Ob man den Fernseher oder das Radio aufdreht, die Zeitung aufschlägt oder auf Online-News zurückgreift; überall lacht uns die steigende Infektionsrate gnadenlos entgegen. Die Bevölkerung wird tagtäglich in Angst und Schrecken versetzt, die einen fürchten das Virus, die anderen die wieder beginnenden „Maßnahmen“.

Nicht nur medizinische Diskussionen über eine von der Regierungslinie abweichende Bewertung des Corona-Virus wurden unterbunden, sondern auch juristische Bedenken im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen der Grund- und Freiheitsrechte ignoriert. Was sind schon die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, des Schulbesuchs der Kinder oder der Erwerbsfreiheit im Vergleich zur „Rettung von Menschenleben“? Die Frage lautet: darf man wirklich, um die Gesundheit oder auch das Leben von betagten Menschen bzw. Menschen mit Vorerkrankungen zu retten, jüngeren, weitgehend ungefährdeten Menschen die Freiheit oder die wirtschaftliche Existenz nehmen? Und muss man diese Entscheidung wirklich treffen oder ist vielleicht das Virus gar nicht so – exponentiell – gefährlich?

Verhältnismäßigkeit

Grundrechte gelten auch in einer Katastrophensituation. Sie sind nicht außer Kraft gesetzt, sondern sie dürfen unter den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen eingeschränkt werden. Im Wesentlichen geht es hier um die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, welcher verlangt, dass Grundrechtsbeschneidungen dem Gemeinwohl bzw. öffentlichen Interesse dienen, und – bezogen auf dieses Ziel – geeignet und erforderlich sein müssen. Bei der vorzunehmenden Rechtsgüterabwägung zwischen den Freiheitseinschränkungen und dem angestrebten Ziel im öffentlichen Interesse darf der Nachteil für die von den Beschränkungen Betroffenen nicht schwerer wiegen; nur dann sind die Maßnahmen verhältnismäßig.

Nach der Definition der Zielsetzung der Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung und des Schutzes der gefährdeten Personen muss geprüft werden, ob die gesetzten Maßnahmen – insbesondere der Shutdown – zur Zielerreichung geeignet und erforderlich (im Sinne des mildesten Mittels) waren. Wenn die Gesundheitsversorgung auch ohne der Stilllegung des öffentlichen Lebens erreicht werden hätte können, wäre der Shutdown verfassungswidrig. Die Eignung ist sicher gegeben, da bei „Käfighaltung“ des Großteils der Bevölkerung weniger Ansteckungen und daher weniger gefährliche Verläufe auftreten, doch die Erforderlichkeit ist der kritische Punkt. 

Mehr dazu lesen Sie im Printmagazin, das Sie jetzt kostenlos zum Abo erhalten!

Rückblickend lässt sich feststellen, dass man im März dieses Jahres aufgrund der Neuartigkeit des Corona-Virus die Gefährlichkeit eventuell nicht verlässlich abschätzen hatte können. Doch war relativ bald klar, dass eine Überbelastung der Spitäler nicht drohte, sodass man nach zwei, drei Wochen im April die Maßnahmen bereits wieder zurückschrauben hätte müssen.

Wegweisendes Urteil aus Deutschland

Ein sehr interessantes – und meines Erachtens wegweisendes – Urteil zur Lockdown-Problematik erging in unserem Nachbarland Deutschland. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hob die scharfen Regeln, wonach die Menschen ihre Häuser nur mehr aus einem triftigen Grund verlassen dürfen, umgehend auf.  Das Gericht stellte fest: „Selbst in Extremlagen wie der Corona-Pandemie darf der Staat die Grundrechte der Bürger nicht grenzenlos einschränken.“ Das Gericht ordnete an, dass die Menschen wieder alles tun dürfen, lediglich die Beachtung von Hygienevorschriften wie Händewaschen und Abstandsregeln seien verhältnismäßig.

Interessanterweise hinterfragte das Gericht die eingeleiteten politischen Schritte wie folgt: Selbst unter Experten herrsche Unklarheit, wie das Virus konkret wirkt und welche Maßnahmen auf welche konkrete Weise wirklich geeignet seien, die Ausbreitung zu vermindern oder entgegenzutreten. Die von der Politik behauptete exponentielle Ausbreitung des Virus erschien dem Gericht als nicht erwiesen und die einschneidenden Maßnahmen würden daher nicht über die notwendige Erforderlichkeit verfügen. Ganz generell hielt es das Gericht nicht für erwiesen, dass Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung von Corona führen. Dies belegte das Gericht mit dem Hinweis auf die anderen vierzehn Bundesländer, welche nicht so strenge Ausgangsbeschränkungen wie das Saarland (und Bayern) verhängt hatten; auch dort sei es „weder zu einer exponentiellen Ausbreitung des Infektionsgeschehens, noch zu einer Überlastung des Gesundheitssystems gekommen.“ Auch die täglich gemeldeten Infektionszahlen als absolute Zahlen kritisierte das Gericht als aussagelos.

Es bleibt die Hoffnung, dass unsere Gerichte und insbesondere der Verfassungsgerichtshof in den kommenden Monaten ebenso ihr juristisches Rückgrat beweisen!

 

Sie interessieren sich für dieses Thema? Dann abonnieren Sie jetzt das Magazin Info-DIREKT um nur 38,50 Euro im Jahr und erhalten unsere Ausgabe „Zeit aufzuwachen: Schluss mit dem Corona-Wahnsinn!“ kostenlos zugesandt!

Weitere Artikel …